Betreff
Anpassung der KdU-Richtlinien; Richtlinien zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Kosten der Unterkunft
Vorlage
2612/2021
Aktenzeichen
4.2
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Aufgrund bundesozialgerichtlicher Rechtsprechung ist jeder
Sozialhilfeträger bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende
verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten
der Unterkunft zu erstellen.
Die Firma Analyse & Konzepte hat das schlüssige Konzept für den
Landkreis Kaiserslautern 2019 erstellt. Alle zwei Jahre ist eine Fortschreibung
des schlüssigen Konzeptes erforderlich, was zum Stand 01.06.2021 erfolgt ist.
Beschlussvorschlag:
- Auf der Grundlage der aktuellen
Richtlinie (siehe Kreishandbuch) werden folgende Änderungen vorgenommen:
- Die Tabelle unter Punkt 1 der
Richtlinie wird durch folgende Tabelle ersetzt:
Vergleichsraum |
1 Pers. |
2 Pers. |
3 Pers. |
4 Pers. |
5 Pers. |
Landkreis Kaiserslautern |
369,00 € |
415,00 € |
500,00 € |
606,00 € |
700,00 € |
- Unter Punkt 1 Abschnitt 4, wird der
Betrag 97,50 € durch den Betrag 100,00 € ersetzt.
- Unter Punkt 1 Abschnitt 5, wird nach
dem Wort „Richtlinie“ der Zusatz „(z. B. Rollstuhlfahrer)“ ergänzt.
- Die Änderungen der Richtlinie treten am
01.01.2022 in Kraft.