Betreff
Anpassung der KdU-Richtlinien; Richtlinien zur Beurteilung der sozialhilferechtlichen/grundsicherungsrechtlichen Angemessenheit von Kosten der Unterkunft
Vorlage
2612/2021
Aktenzeichen
4.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund bundesozialgerichtlicher Rechtsprechung ist jeder Sozialhilfeträger bzw. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende verpflichtet, ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu erstellen.

 

Die Firma Analyse & Konzepte hat das schlüssige Konzept für den Landkreis Kaiserslautern 2019 erstellt. Alle zwei Jahre ist eine Fortschreibung des schlüssigen Konzeptes erforderlich, was zum Stand 01.06.2021 erfolgt ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie (siehe Kreishandbuch) werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

    1. Die Tabelle unter Punkt 1 der Richtlinie wird durch folgende Tabelle ersetzt:

 

Vergleichsraum

1 Pers.

2 Pers.

3 Pers.

4 Pers.

5 Pers.

Landkreis

Kaiserslautern

369,00 €

415,00 €

500,00 €

606,00 €

700,00 €

 

    1. Unter Punkt 1 Abschnitt 4, wird der Betrag 97,50 € durch den Betrag 100,00 € ersetzt.

 

    1. Unter Punkt 1 Abschnitt 5, wird nach dem Wort „Richtlinie“ der Zusatz „(z. B. Rollstuhlfahrer)“ ergänzt.

 

  1. Die Änderungen der Richtlinie treten am 01.01.2022 in Kraft.