Betreff
Haushaltssatzung 2022 des Landkreises Kaiserslautern
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022
b) Investitionsübersicht für die Jahre 2022-2025
c) Wirtschaftsplan der Abfallentsorgungseinrichtung 2022
Vorlage
2638/2021
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2022 sind veranschlagt:

 

 

1.          im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf...................................................................... 182.552.315 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf......................................................... 189.653.535 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf......................................................... 7.101.220 €

 

 

2.          im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf...................................................................... 180.538.555 €

die ordentlichen Auszahlungen auf.................................................................... 183.978.716 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf.......................................... -3.440.161 €

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf....................................................... 43.613.083 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf..................................................... 57.403.749 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf....................... - 13.790.666 €

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf................................................... 20.326.827 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf.................................................... 3.096.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf..................... 17.230.827 €

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf............................................................. 244.478.465 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf........................................................... 244.478.465 €

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf........................................ 0 €.

 

 

 

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 20.326.827 € setzt sich zusammen aus

 

Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten                                           13.790.666 €

Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten                                                            3.096.000 €

Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten                                                 6.536.161 €

 

Der Gesamtbetrag der Investitionskredite wird auf 13.790.666 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt 8.983.333 €.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 240.000.000 € festgesetzt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Kreistag beschließt aufgrund der §§ 17, 25 und 57 Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz (LKO RLP) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Art. 2 und 5 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728) und den §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RLP) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 1 und 4 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 728), die Haushaltssatzung 2022 und den Haushaltsplan mit den beigefügten Anlagen in der Fassung vom 23.11.2021.

 

b)      Der Kreistag beschließt aufgrund § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) vom 18.05.2006 (GVBl. S. 203), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333), die vorliegende Investitionsübersicht für die Jahre 2022 - 2025.

 

c)       Der Kreistag beschließt aufgrund der §§ 57 LKO RLP i.V.m. § 85 ff. GemO RLP den Wirtschaftsplan 2022 der Einrichtung Abfallentsorgung.