Sachverhalt:
Nach dem
Kreistagsbeschluss vom 11.07.2016 erhielt die DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH
den Auftrag den Neubau der Rettungswache in Schwedelbach zu realisieren. In der
Planungsphase erwies sich das vorgesehene Grundstück als ungeeignet. Die
angestrebten Synergien haben sich u.a. durch aufwendige Erdarbeiten
(Aufschüttungen, Bachverlegung) letztlich als unwirtschaftlich erwiesen.
In Zusammenarbeit
mit der Ortsgemeinde Schwedelbach konnte ein Grundstück in unmittelbarer Nähe
gefunden werden (Plan.-Nr. 2854, siehe Anlage), welches sich durch bereits
vorhandene Versorgungsleitungen (bzw. in unmittelbarer Nähe) als geeigneter
herausstellte. Dieses Grundstück, was bisher Ausgleichsfläche für das
Neubaugebiet „Am Kiefernkopf“ war, wird derzeit zu Bauland umgewidmet. Die
Ortsgemeinde Schwedelbach wird hierzu noch im April 2018 die Satzung
beschließen.
Derzeit laufen
letzte Abstimmungen mit der DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH über die
Ausgestaltung des Baukörpers. Die Grundstücksfläche wurde bereits vorbereitet
(Rodung), sodass mit einem baldigen Baubeginn gerechnet werden kann.
Die
Grundstückfläche erlaubt nur den Bau einer Rettungswache, die geplante
Unterkunft für die Katastrophenschutzeinheit SEG-Betreuung kann hier nicht
realisiert werden. Da die angestrebten Synergien einen hohen Stellenwert haben
(u.a. Zusammenarbeit Rettungsdienst und Katastrophenschutz, Stärkung des
Ehrenamtes durch Mitgliedergewinnung aus dem Hauptamt, gemeinsame Nutzung von
Räumlichkeiten), ist derzeit der Ankauf eines Grundstückes mit vorhandener
–geeigneter- Bebauung in unmittelbarer Nähe zur Rettungswache Schwedelbach in
Abstimmung mit dem Eigentümer.
Die Landeszuwendung
aus Mitteln des I-Stocks wurde abgelehnt, da eine spezialgesetzlichere Regelung
eine Bezuschussung ermöglicht. Daher wurde analog zum Bau von
Feuerwehrgerätehäusern eine Landeszuwendung nach dem Landesgesetz über den
Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz beantragt. Eine
Bewilligung des Innenministeriums hierzu steht noch aus.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt
den Sachstandsbericht zur Kenntnis.