Betreff
Weiterentwicklung des VRN zum Mobilitätsverbund - Finanzierung
Vorlage
1037/2018
Aktenzeichen
3.1/sp/5470
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 2013 hat sich der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) dazu entschlossen, den Verkehrsverbund zu einem Mobilitätsverbund weiterzuentwickeln. Hintergrund ist der zunehmende Wandel im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung.

 

Unter dem Dach des VRN als Mobilitätsverbund werden zukünftig alle nutzbaren Mobilitätsangebote zusammengeführt. Als Beispiele können hier bereits heute Angebote des CarSharing-Unternehmens Stadtmobil oder das Fahrradverleihsystem VRN nextbike genannt werden.

Der Kunde hat künftig nur noch einen Ansprechpartner für seine Mobilitätswünsche. Durch diese für den Kunden bequeme Herangehensweise sollen insbesondere auch bestehende Zugangshürden abgebaut werden.

 

Als einen wichtigen Baustein auf dem Weg zum Mobilitätsverbund hat der VRN bereits im Jahr 2017 die elektronische Mobilitätsauskunft eingeführt, die u.a. die Alternativen im Bereich CarSharing, Mietrad und Co. in der Fahrplanauskunft aufzeigt.

 

Ein weiterer Baustein betrifft die Zusammenfassung der Themen Buchen, virtuelles Begleiten während der Fahrt und das Abrechnen aller in Anspruch genommenen Mobilitätsangebote.

Durch die Digitalisierung sollen die verschiedenen Mobilitätsanbieter so vereint werden, dass der Kunde den Eindruck einer inneren Geschlossenheit des Mobilitätssystems erhält. Die Aufbereitung dieser Themenbereiche wird sehr personal- und ressourcenintensiv sein.

 

Eine weitere wesentliche Entwicklungsstufe zum Mobilitätsverbund wird die Aufbereitung des großen – anonymen - digitalen Datenbestandes sein, um hiermit maßgeschneiderte Angebote zu bilden, die Nachfrage zu steuern und die Wirtschaftlichkeit der Verkehrserbringung zu verbessern.

 

Der VRN will einen Beitrag dazu leisten, die aktuellen Herausforderungen, wie das Verkehrswachstum in der Metropolregion, das Umlenken auf klimaschonende Mobilitätsformen zur Senkung der Verkehrsbelastung auf den Straßen und die Abfederung der Nachteile des demografischen Wandels im ländlichen Raum zu meistern.

 

 

 

Finanzierung des Verbundes:

 

Die bisherige Umlage des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Neckar deckt grundsätzlich die Kosten, die das Kerngeschäft des Verkehrsverbundes verursachen. Sie ist bisher moderat dynamisiert worden.

Da sich das Kerngeschäft des Verkehrsbundes in den vergangenen Jahren bereits um mehrere Aufgabenbereiche erweitert hat, ist eine Anpassung der Umlage erforderlich. Zu den zusätzlichen Aufgaben im VRN lassen sich mittlerweile die folgenden Bereiche zählen:

 

-       Planung und Angebot:

Hier sind in der Vergangenheit 74 Buslinienbündel im VRN gebildet worden, die als Grundlage für die Ausschreibungen der Verkehre dienen. Der Aufwand für die Planung und Aktualisierung der einzelnen Bündel steigt weiter an.

 

-       Marketing und Tarif:

Durch den Trend hin zu individualisiertem Marketing sind Kostensteigerungen zu verzeichnen.

 

-       Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe:

Die Durchführung der Vergabeverfahren der Buslinienbündel stellt eine große Herausforderung dar. Durch die schrittweise Vergabe der Verkehre hat der VRN sukzessive Know-How im Mobilitäts- und Anbietermarkt dazu gewinnen können. Die hohe Anzahl an Vergaben und die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen jedoch zu stetig steigendem Aufwand beim VRN. Zudem rücken verstärkt die Aufgaben Controlling und Qualitätsmanagement in den Fokus.

 

-       Umorganisation der Abteilung Digitale Mobilität:

Dieser Bereich ist aus den Bereichen Fahrplan und Informationstechnologie entstanden und ist am meisten durch die digitale Umgestaltung betroffen. Der Personalstand konnte bisher den Anforderungen angepasst werden. Allerdings steigen die Anforderungen an das Arbeitsgebiet weiter an, wodurch höhere Sach- und Personalkosten entstehen.

 

-       Neugründung der Abteilung Einnahmeabrechnung:

Dieser Bereich wurde zum 01.01.2018 neu gegründet und wird sich den Aufgaben der Abrechnung der Fahrgeldeinnahmen der rund 60 Verkehrsunternehmen im Verbund annehmen. Dieser Bereich war bisher für die URN GmbH (Unternehmensseite) als Dienstleistung erbracht werden. Mit der Änderung der Satzung zum Verbundtarif übernahm die VRN GmbH diese Aufgabe.

 

 

Die Finanzierung des Verkehrsverbundes muss aufgrund der weitreichenden Veränderungen durch eine Anpassung der Umlage sichergestellt werden. Insbesondere die weitere digitale Umgestaltung auf dem Weg zum Mobilitätsverbund kann nicht mit Hilfe der Erlöse und der Auflösung von Rücklagen in der bisherigen Form abgedeckt werden.

 

Im Rahmen einer Abwägung der VRN GmbH von Minimal- und Maximalvarianten der digitalen Entwicklung im VRN wurde mit Hinblick auf eine Begrenzung der Kostenseite eine sog. Vorzugsvariante gebildet.

Dieses Vorzugszenario erlaubt es dem VRN, neben dem bisher Erreichten, die digitale Umgestaltung maßvoll weiterzubetreiben.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung des Verbundes stellt sich die Umlagenhöhe in der Vorzugsvariante wie folgt dar:

 

 

                                                              

Umlage VRN €

2018

2019

2020

2021

2022

2023

11.582.027

12.342.649

13.727.470

14.450.635

14.994.275

15.328.524

 

davon:

               

Anteil

LK KL €

2018

2019

2020

2021

2022

2023

403.486

429.984

478.227

503.420

522.359

534.003

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.