Betreff
Haushaltsvollzug 2017/2018; Zustimmung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
1038/2018
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Nach § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2018 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2017 nach 2018 weitgehend verzichtet wird. Insbesondere die „Großprojekte“ Energetische Sanierung Kreishaus und Breitbandausbau wurden in 2018 neu eingeplant. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2017 allerdings nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2018 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags.

 

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 Hs 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-31) aufgeführt.

 

 

Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, für die Beschaffung von Software (insbesondere für wirtschaftliche Jugendhilfe und Softwarelizenzen) und Hardware, insgesamt 85.000 € übertragen (lfd. Nr. 1 und 2).

 

Im Teilhaushalt 2 - Finanzen - ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 895.300 € (lfd. Nr. 3-9) vorgesehen. Die vorhandenen Mittel bei Maßnahme 20804/Abwicklung von Altmaßnahmen in Höhe von 148.000 € werden innerhalb des Straßenbaubudgets zur Abdeckung erhöhter bzw. zusätzlich angefallener Kosten bei laufenden Maßnahmen übertragen.

Bei der Maßnahme K61/63 OD Oberarnbach mit Einmündung und wasserwirtschaftlicher Ausgleichsmaßnahme werden die noch vorhandenen Ermächtigungen ebenfalls übertragen und bei Bedarf auch für etwaige Mehrkosten bei der sich in 2018 anschließenden Maßnahme K63 freie Strecke zw. Oberarnbach und K60 verwandt. Es handelt sich um einen Betrag von 198.000 €.

Die Maßnahme K50/53 Verkehrsknoten in Trippstadt war bereits in 2017 mit einem hälftigen Ansatz von 150.000 € eingeplant. Da das Vorhaben in 2017 nicht realisiert werden konnte, wurde in 2018 ein neuer Ansatz in Höhe von 300.000 € gebildet. Nach Angaben des LBM muss aufgrund der Erkenntisse der letzten Submissionen mit einem gestiegenen Preisniveaus gerechnet werden, weshalb ein Betrag in Höhe von 50.000 € übertragen wird.

Das Vorhaben K62 OD Otterbach war in 2017 mit 800.000 € (+ 500.000 € Verpflichtungsermächtigung) eingeplant. Da die Baumaßnahme in 2017 nicht zur Ausführung kam erfolgte eine erneute Einstellung im Haushalt 2018. Da sich eine Kostensteigerung abzeichnete wurde im Haushalt 2018 eine Auszahlungsermächtigung von 1.000.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung von  800.000 € eingeplant. Die mittlerweile erfolgte Submission ergab Gesamtkosten für den Straßenbau von ca. 1.860.000 €. Da darüber hinaus mit weiteren Kosten für Begrünung, Vermessung, ggf. Grunderwerb zu rechnen ist, wird aus dem Ansatz 2017 noch ein Betrag von 250.000 € mittels Übertrag bereitgestellt.

Bei der Maßnahme K67 freie Strecke zwischen L469 und Kreisgrenze zog sich der Bau noch ins Jahr 2018 und es stehen folglich noch Rechnungen aus. Die vorhandene Ermächtigung von 186.000 € wird ebenfalls übertragen.

Ein weiterer Übertrag erfolgt in Höhe von 9.300 € für den Knotenpunkt K13 Weilerbach.

Im Bereich der Straßenentwässerung (Maßnahme 20803) stehen noch Abrechnungen der Verbandsgemeinden aus, sodass auch hier die noch verfügbare Ermächtigung von 54.000 € übertragen wird.

 

Im Teilhaushalt 4 - Bauen - erfolgt ein Übertrag in Höhe von insgesamt 150.000 € (lfd. Nr. 10).

Der Übertrag erfolgt bei Maßnahme 41704 / Breitbandausbau. Hier waren an Auszahlungsermächtigungen im Haushalt 2017 insgesamt 7.000.000 € eingeplant. Es kamen lediglich 57.715 € (insbesondere für die Machbarkeitsstudie) zur Auszahlung. Das Vorhaben wurde in 2018 neu eingeplant. Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2018 bereits bekannt war, dass das Breitbandprojekt auch auf die unterversorgten Schulen ausgeweitet werden kann, wurde der Ansatz 2018 auf 7.500.000 € erhöht. Ferner wurde ein Zweckbindungsvermerk angebracht, wonach in Folge der unechten Deckung die Mehreinzahlungen aus Zuweisungen und Kostenbeteiligungen für etwaige Mehrauszahlungen für das Breitbandprojekt zu verwenden sind. Die genauen Kosten des Breitbandausbaus können derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Aktuelle Kostenschätzungen gehen von einem Kostenvolumen für die Versorgung der Haushalte im Landkreis Kaiserslautern und der unterversorgten Schulen von insgesamt ca. 8.500.000 € aus. Die gegenüber der Planung 2018 erwarteten höheren Kosten führen auch zu einem höheren Eigenanteil. Zur Deckung des erhöhten Eigenanteils und zur Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens wird von der Ermächtigung des Jahres 2017 ein Betrag von 150.000 € nach 2018 übertragen.

 

Im Teilhaushalt 6 – Ordnung, Ausländerrecht und Verkehr- werden 1.570 € (lfd. Nr. 11) für den Erwerb beweglicher Güter übertragen. Der Ansatz 2017 belief sich auf 2.000 €. Die vorgesehenen Ersatzbeschaffungen, insbesondere von Bürostühlen, wurden in 2017 nicht mehr realisiert.

 

Im Teilhaushalt 7 - Schulen - beträgt der erforderliche Mittelübertrag 200.000 € (lfd. Nr. 12). Dieser Übertrag erfolgt bei Maßnahme 71601 und betrifft komplett die Sanierung der Sporthalle im Sickingen-Gymnasium in Landstuhl. Insgesamt wurden bisher ca. 430.000 € verausgabt. 160.000 € sind im Haushalt 2018 neu eingestellt, sodass zur Gesamtfinanzierung aus der vorhandenen Ermächtigung 2017 noch 200.000 € benötigt werden.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 - Brand- und Katastrophenschutz - ist ein Übertrag von insgesamt 967.220 € (lfd. Nr. 13-22) vorgesehen.

Davon betreffen 660.000 € die Anschaffung von Fahrzeugen (davon 440.000 € Gerätewagen Gefahrgut, 150.000 € Mehrzweckfahrzeug und 70.000 € Rettungswagen).

Weitere Übertragungen erfolgen in Höhe von 77.670 € für die Ersatzbeschaffung AB-Führung, 11.000 € für die Beschaffung eines Stromerzeugers für AB-Führung, 8.550 € für die Beschaffung digitaler Meldeempfänger und 55.000 € für die Schlepphalle für Abrollbehälter in Schwedelbach. Weiterhin werden aus der Ermächtigung 2017 noch für Kreiszuschüsse 120.000 € benötigt. Davon 20.000 € für die Beschaffung digitaler Melder und 100.000 € für die Atemschutzwerkstatt bei der Verbandsgemeinde Landstuhl.

Für bereits getätigte Bestellungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung werden bei Maßnahme 2 von dem verfügbaren Ansatz von insgesamt 63.616,33 € noch 35.000 € benötigt und übertragen.

 

Die weiteren Übertragungen (lfd. Nr. 23- 31) betreffen Investitionszuwendungen des Landkreises Kaiserslautern zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 - Jugend und Familie, Kindertagesstätten - mit insgesamt   215.275 .

In der Regel erfolgte bei diesen Maßnahmen der Mittelabruf durch die Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2018 offenkundig darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2018 neue Ansätze gemeldet und von der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf für 2017 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2018 gebildet wurde, ist ein Übertrag der nicht verbrauchten Mittel ebenfalls zwingend erforderlich, um die Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 2.514.365 € (Vorjahr: 5.446.378 €).

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.514.365 aus dem Haushaltsjahr 2017 nach 2018 wird zugestimmt.