Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Haushalt 2017/2018;
hier: TH 11
Vorlage
1044/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Budget 1103 kommt es zu Mehraufwendungen, die in Höhe von 437.000 € nicht innerhalb des TH 11 gedeckt werden können.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen begründen sich wie folgt:

 

Die laufenden Kosten der Einrichtungen zur teilstationären Betreuung von Menschen mit Behinderung in Tagesförderstätten wurden rückwirkend zum 01.01.2012 erhöht. Die Verwendungsnachweise vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für die Jahre 2012 bis 2014 wurden der Abteilung Jugend und Soziales erst im Januar bzw. Februar 2018 zugestellt.

 

Bis 2011 betrug der kalendertägliche Betreuungssatz 80,90 €.

 

Die neuen kalendertäglichen Betreuungssätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

2012        € 83,89

2013        € 87,78

2014        € 90,40

 

Aufgrund der Rechnungen der Tagesförderstätte Reha-Westpfalz (Posteingang: 27.02. und 05.03.2018) ergeben sich folgende Nachzahlungen:

 

2012           34.088,89

2013           80.846,88

2014        € 113.867,00

 

Gesamtnachzahlung 2012 bis 2014: 228.802,87 €

 

Für die Jahre 2015 bis 2017 liegen die Nachberechnungen der Tagesförderstätten noch nicht vor. Aufgrund eines Prüflaufes wurden die Kosten mit dem Tagessatz 90,40 € hochgerechnet. Es ergab sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von ca. 269.200 €, der zum Teil (61.002,87 €) aus noch vorhandenen Mitteln gedeckt werden kann, so dass eine Deckungslücke von insgesamt

437.000 € verbleibt.

 

Derzeit ist noch nicht absehbar bis zu welchem Zeitpunkt die Nachzahlungen für die Tagesförderstätten der Jahre 2015 bis 2017 vorliegen werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017/2018 im Budget 1103 – Leistungen SGB XII und SGB II in Höhe von 437.000 € zu.

 

 

Im Auftrag:

 

 

Blauth