Betreff
Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen
Vorlage
1045/2018
Aktenzeichen
2.2/FM/
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund § 40 Gerichtsverfassungsgesetz in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen vom 29.11.2007, in der Fassung vom 25.02.2013, tritt jedes fünfte Jahr bei dem Amtsgericht ein Ausschuss zusammen, der die Schöffen wählt.

 

Dem Ausschuss gehören u. a. Vertrauenspersonen an. Diese Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen werden im Jahr 2018 vom Kreistag aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl neu gewählt.

 

Die Anzahl der zu wählenden Vertrauenspersonen beträgt

 

  • für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl 5 und
  • für den Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern 3 Personen.

 

Für den Fall einer Verhinderung der Vertrauenspersonen können für diese auch Vertreterinnen oder Vertreter gewählt werden; dabei ist zu beachten, dass die Reihenfolge des Eintritts der Vertretung genau bestimmt ist.

 

Für die Wahl der Vertrauenspersonen gelten die in der Anlage beigefügten §§ 32-35 GVG entsprechend. Insbesondere wird auf die Altersgrenzen und die persönlichen Voraussetzungen, wie z. B. Einwohner der Gemeinden des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks und die beruflichen Ausschluss- und Ablehnungsgründe verwiesen.

 

Die bisherigen Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen sowie die Verwaltungsvorschrift über die Wahl, Auslosung und Einberufung der Schöffinnen und Schöffen vom 29.11.2007, in der Fassung vom 25.02.2013, können der Anlage entnommen werden.

 

Weiterhin ist eine Aufstellung der Amtsgerichtsbezirke Landstuhl und Kaiserslautern beigefügt.

 

Beschlussvorschlag:

 

 Es sind geeignete Vertrauenspersonen zu benennen.

 

  1. Für den Amtsgerichtsbezirk Landstuhl insgesamt 5 Personen.

Der CDU sowie der SPD stünden jeweils 2 Personen und der FWG 1 Person zu

  1. Für den Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern insgesamt 3 Personen.
    Der CDU, der SPD und der FWG stände jeweils 1 Person zu.