Betreff
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Vorlage
1047/2018
Aktenzeichen
2.2/FM/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durch den Wahlausschuss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz haben gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung die Landkreise und kreisfreien Städte eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Gemäß den beigefügten Anlagen hat der Landkreis Kaiserslautern für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 2 Personen vorzuschlagen.

 

Die Vorschlagsliste soll Name, Anschrift, Geburtstag, Geburtsort und Beruf der Vorzuschlagenden enthalten. Bei der Auswahl der Personen ist folgendes zu beachten:

 

a)      Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben (§ 20 VwG0).

b)      Bestimmte Personen sind vom ehrenamtlichen Richteramt ausgeschlossen bzw. dürfen nicht berufen werden (z. B. Landtagsabgeordnete, Richter, Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind). Näheres ist aus den in der Anlage beigefügten Vorschriften § 21 und § 22 VwGO zu entnehmen.

 

Ergänzend wird auf die Hinweise im Schreiben des Präsidenten des OVG vom 23.11.2017 auf Seite 3, vor allem bezüglich der Ablehnungsgründe und der Altersstruktur, verwiesen.

 

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts hält es für wünschenswert, wenn bei den Wahlvorschlägen die in der jetzigen Amtszeit tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erneut Berücksichtigung finden könnten, nachdem sie sich in diesem Amt bereits bewährt haben (siehe Anlage).

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich (§ 28 Satz 4 VwG0).

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind 2 geeignete Personen für die Vorschlagsliste zu benennen.

 

Es stände der CDU und der SPD jeweils 1 Person zu.