Betreff
Ferienbetreuung im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
1053/2018
Art
Beschlussvorlage

1.           Sachverhalt:

 

Vor allem in den Sommerferien, immer öfter auch in den Oster- oder Herbstferien, werden von den Verbandsgemeinden des Kreises Ferienbetreuungsmaßnahmen angeboten, die oftmals von freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden und in der Vergangenheit sowohl vom Land als auch der Kreisverwaltung unterstützt wurden. In den vergangenen  Jahren haben diese Betreuungsmaßnahmen eine stetige Steigerung erfahren.

Die Voraussetzungen für eine Landesförderung für Schulkinder wurden neu definiert. Die bereitgestellten finanziellen Mittel wurden deutlich aufgestockt und die geltenden Richtlinien wurden überarbeitet und angepasst. Lag die Fördersumme in den vergangenen Jahren bei 7.400 € pro Jugendamt, wurden unserem Landkreis den für 2017 Landesfördermittel in Höhe von 19.417,22 Euro bewilligt und 17.565,00 € in Anspruch genommen. So werden nicht mehr wie bisher ausschließlich Maßnahmen gefördert, die mindestens über zusammenhängend zwei mal fünf Tagen am Stück dauern, es können nun auch kürzere Betreuungsangebote bezuschusst  werden. Für das Jahr 2018 können vom Landkreis 26.144,28€ beantragt werden.

 

Die konkrete Gestaltung der Maßnahmen sowie die Auswahl geeigneter Träger liegen in der Gesamtverantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger. Wir sind daher bestrebt, wie bereits in den vergangenen Jahren, alle Maßnahmen zu fördern, die sich vorrangig an Kinder von alleinerziehenden Elternteilen richten. Auch sollen Kinder von Eltern, die beide berufstätig sind, eine besondere Berücksichtigung finden.

 

Wie in der Vergangenheit sollen diese Maßnahmen, die von qualifizierten Fachkräften betreut werden, weiterhin mit 5 € pro Kind und Tag gefördert werden. Von den Eltern soll ein sozialverträglicher, angemessener Eigenanteil von den jeweiligen Veranstaltern eingefordert werden. Während der Betreuungszeit soll ein Mittagsessen angeboten werden.

 

Die im Kreis geplanten mehrtägigen Ferienbetreuungsmaßnahmen waren bis zum 21.04.2018 beim Jugendamt anzumelden. Es liegen Anträge in Höhe von rund 28.330,--€ vor.

 

Im Kreishaushalt für 2018 sind Gelder in der Kostenstelle „Jugendsozialarbeit“ für die Ferienbetreuung eingestellt. Entstehende Mehrausgaben sind im Deckungskreis verrechenbar.

 

1.             Beschlussvorlage

 

Die Kreisverwaltung fördert die beantragten Ferienmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 5 € pro Kind und Tag. Die Träger verpflichten sich, eine professionelle pädagogisch Betreuung mit einer Mahlzeit und angemessener Eigenbeteiligung der Eltern anzubieten. Die geänderte Möglichkeit der Förderung einer tageweisen Förderung durch das Land übernimmt das Jugendamt, sofern finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.