1.
Sachverhalt:
Vor allem in den Sommerferien, immer öfter
auch in den Oster- oder Herbstferien, werden von den Verbandsgemeinden des
Kreises Ferienbetreuungsmaßnahmen angeboten, die oftmals von freien Trägern der
Jugendhilfe durchgeführt werden und in der Vergangenheit sowohl vom Land als
auch der Kreisverwaltung unterstützt wurden. In den vergangenen Jahren haben diese Betreuungsmaßnahmen eine
stetige Steigerung erfahren.
Die
Voraussetzungen für eine Landesförderung für Schulkinder wurden neu definiert.
Die bereitgestellten finanziellen Mittel wurden deutlich aufgestockt und die
geltenden Richtlinien wurden überarbeitet und angepasst. Lag die Fördersumme in
den vergangenen Jahren bei 7.400 € pro Jugendamt, wurden unserem Landkreis den
für 2017 Landesfördermittel in Höhe von 19.417,22 Euro bewilligt und 17.565,00
€ in Anspruch genommen. So werden nicht mehr wie bisher ausschließlich
Maßnahmen gefördert, die mindestens über zusammenhängend zwei mal fünf Tagen am
Stück dauern, es können nun auch kürzere Betreuungsangebote bezuschusst werden. Für das Jahr 2018 können vom
Landkreis 26.144,28€ beantragt werden.
Die
konkrete Gestaltung der Maßnahmen sowie die Auswahl geeigneter Träger liegen in
der Gesamtverantwortung der örtlichen Jugendhilfeträger. Wir sind daher
bestrebt, wie bereits in den vergangenen Jahren, alle Maßnahmen zu fördern, die
sich vorrangig an Kinder von alleinerziehenden Elternteilen richten. Auch
sollen Kinder von Eltern, die beide berufstätig sind, eine besondere
Berücksichtigung finden.
Wie in
der Vergangenheit sollen diese Maßnahmen, die von qualifizierten Fachkräften
betreut werden, weiterhin mit 5 € pro Kind und Tag gefördert werden. Von den
Eltern soll ein sozialverträglicher, angemessener Eigenanteil von den
jeweiligen Veranstaltern eingefordert werden. Während der Betreuungszeit soll ein
Mittagsessen angeboten werden.
Die im Kreis geplanten mehrtägigen
Ferienbetreuungsmaßnahmen waren bis zum 21.04.2018 beim Jugendamt anzumelden.
Es liegen Anträge in Höhe von rund 28.330,--€ vor.
Im Kreishaushalt für 2018 sind Gelder in der
Kostenstelle „Jugendsozialarbeit“ für die Ferienbetreuung eingestellt.
Entstehende Mehrausgaben sind im Deckungskreis verrechenbar.
1.
Beschlussvorlage
Die Kreisverwaltung fördert die beantragten Ferienmaßnahmen mit einem Zuschuss in Höhe von 5 € pro Kind und Tag. Die Träger verpflichten sich, eine professionelle pädagogisch Betreuung mit einer Mahlzeit und angemessener Eigenbeteiligung der Eltern anzubieten. Die geänderte Möglichkeit der Förderung einer tageweisen Förderung durch das Land übernimmt das Jugendamt, sofern finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.