Betreff
Bedarfsgerechter Umbau der kom. Kindertagesstätte "Heidschnucke" Mehlingen Baalborn
Vorlage
1056/2018
Aktenzeichen
36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zweck und Ziel der Maßnahme war es, die bestehende Einrichtung umzugestalten, um dem Bedarf an Betreuungsplätzen auch für Kinder unter drei Jahren in der Ortsgemeinde Mehlingen gerecht zu werden. Hierzu wurde einer der bestehenden Gruppenräume durch den Einbau einer Trennwand um einen Schlafraum erweitert, die sanitären Anlagen angepasst und um eine Minitoilette ergänzt sowie der bestehende Wickeltisch umgebaut und aufgerüstet mit einer Aufstiegshilfe, Schamwand und zusätzlichen Eigentumsfächern. Darüber hinaus wurde die allgemeine Ausstattung ergänzt und auf die zusätzliche Betreuung von Kindern unter zwei Jahren ausgerichtet. Hierzu zählen u. a. Schlafplätze, Tische, (Hoch-)Stühle, Küchengeräte für die Zubereitung von Babynahrung, Regale, Körbe wie auch Kinderlätzchen, Lernbesteck und Lernteller. Durch die Umwandlung wurden – insbesondere im Hinblick auf die sehr gut besuchte Kindertagesstätte in Baalborn – 7 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, die bisher noch nicht vom Land gefördert worden sind. Durch diese Maßnahme wurden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze – auch zusätzliche Ganztagsplätze – für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren entsprechend dem Bedarf vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).

 

Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige Kosten:
(nach den neuen Kreisrichtlinien)

18.457,24 €

Landes-/Bundeszuwendung:

7 U3-Kinder x 4.900,00 € bzw. max. 90 %aus 18.457,24 €:

 

16.611,52 €

Restfinanzierungsanteil rd.:

1.846,00 €

Davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Mehlingen rd.: (55 %):

1.015,00 €

vorgesehener Kreiszuschuss (45 %):

831,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinde Mehlingen wird eine Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 831,00 € bewilligt.