Sachverhalt:
Zweck und Ziel der Maßnahme war
es, die bestehende Einrichtung umzugestalten, um dem Bedarf an
Betreuungsplätzen auch für Kinder unter drei Jahren in der Ortsgemeinde
Mehlingen gerecht zu werden. Hierzu wurde einer der bestehenden Gruppenräume
durch den Einbau einer Trennwand um einen Schlafraum erweitert, die sanitären
Anlagen angepasst und um eine Minitoilette ergänzt sowie der bestehende
Wickeltisch umgebaut und aufgerüstet mit einer Aufstiegshilfe, Schamwand und
zusätzlichen Eigentumsfächern. Darüber hinaus wurde die allgemeine Ausstattung
ergänzt und auf die zusätzliche Betreuung von Kindern unter zwei Jahren
ausgerichtet. Hierzu zählen u. a. Schlafplätze, Tische, (Hoch-)Stühle,
Küchengeräte für die Zubereitung von Babynahrung, Regale, Körbe wie auch
Kinderlätzchen, Lernbesteck und Lernteller. Durch die Umwandlung wurden –
insbesondere im Hinblick auf die sehr gut besuchte Kindertagesstätte in
Baalborn – 7 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, die
bisher noch nicht vom Land gefördert worden sind. Durch diese Maßnahme wurden
die notwendigen Rahmenbedingungen
geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze – auch
zusätzliche Ganztagsplätze – für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren
entsprechend dem Bedarf vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des
Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten
angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für
Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige
Kosten: |
18.457,24 € |
Landes-/Bundeszuwendung: 7 U3-Kinder x 4.900,00 € bzw. max. 90 %aus 18.457,24 €: |
16.611,52 € |
Restfinanzierungsanteil rd.: |
1.846,00 € |
Davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Mehlingen rd.: (55 %): |
1.015,00 € |
vorgesehener
Kreiszuschuss (45 %): |
831,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinde Mehlingen wird eine Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 831,00 €
bewilligt.