Betreff
Bedarfsgerechter Umbau und Erweiterung der kom. Kindertagesstätte "Sonnenblume" Sembach um eine weitere Gruppe zur Betreuung von Kindern unter zwei Jahren
Vorlage
1058/2018
Aktenzeichen
36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zweck und Ziel der Maßnahme war es, die bestehende Einrichtung bedarfsgerecht zu erweitern, um dem Bedarf an Betreuungsplätzen auch für Kinder unter drei Jahren in der Ortsgemeinde Sembach gerecht zu werden. Hierzu wurde das bestehende Gebäude erdgeschossig erweitert. In den neu geschaffenen Räumlichkeiten sind ein 3. Gruppenraum mit angehängtem Schlaf- und Rückzugsraum mit kleiner Lagerfläche, eine Pflegeeinheit, WC Damen und Herren, ein Abstellraum, ein Essens-/Mehrzweckraum und eine Küche mit Vorratsraum entstanden. 

Durch die Erweiterung werden – insbesondere im Hinblick auf die sehr gut besuchte Kindertagesstätte in Sembach 7 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, die bisher noch nicht vom Land gefördert worden sind.

Durch diese Maßnahme wurden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze – auch zusätzliche Ganztagsplätze – für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren entsprechend dem Bedarf vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).

 

Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige max.Kosten:
(nach den neuen Kreisrichtlinien)

425.000,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

7 U3-Kinder x 4.900,00 € bzw. max. 90 %aus 18.457,24 €:

 

101.675,00 €

Restfinanzierungsanteil rd.:

323.325,00 €

Davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Sembach rd.: (55 %):

177.829,00 €

vorgesehener Kreiszuschuss (45 %):

145.496,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinde Sembach wird eine Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 145.496,00 € bewilligt.