Sachverhalt:
Zweck und Ziel der Maßnahme war
es, die bestehende Einrichtung bedarfsgerecht zu erweitern, um dem Bedarf an
Betreuungsplätzen auch für Kinder unter drei Jahren in der Ortsgemeinde Sembach
gerecht zu werden. Hierzu wurde das bestehende Gebäude erdgeschossig erweitert.
In den neu geschaffenen Räumlichkeiten sind ein 3. Gruppenraum mit angehängtem
Schlaf- und Rückzugsraum mit kleiner Lagerfläche, eine Pflegeeinheit, WC Damen
und Herren, ein Abstellraum, ein Essens-/Mehrzweckraum und eine Küche mit
Vorratsraum entstanden.
Durch die Erweiterung werden – insbesondere im Hinblick auf die sehr gut besuchte Kindertagesstätte in Sembach 7 zusätzliche Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen, die bisher noch nicht vom Land gefördert worden sind.
Durch diese Maßnahme wurden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um
dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze – auch zusätzliche
Ganztagsplätze – für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren entsprechend dem
Bedarf vorzuhalten. Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes
entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender
bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu
beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration,
Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige
max.Kosten: |
425.000,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: 7 U3-Kinder x 4.900,00 € bzw. max. 90 %aus 18.457,24 €: |
101.675,00 € |
Restfinanzierungsanteil rd.: |
323.325,00 € |
Davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Sembach rd.: (55 %): |
177.829,00 € |
vorgesehener
Kreiszuschuss (45 %): |
145.496,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinde Sembach wird eine Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 145.496,00
€ bewilligt.