Sachverhalt:
Die vorangegangene
Betriebserlaubnis für die kommunale Kindertagesstätte Bärenbusch in
Kottweiler-Schwanden sah die Aufnahme von höchstens 50 Kindern in 2 geöffneten
Gruppen (jeweils 25 Plätze, davon jeweils 5 – 6 Plätze für Zweijährige) vor.
Von der Gesamtzahl der Plätze wurden bisher 15 Plätze als Ganztagsplätze
genehmigt. Die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren war bisher in der
kommunalen Kindertagesstätte „Bärenbusch“ in Kottweiler-Schwanden nicht
möglich. Im Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Kaiserslautern wurde
deshalb zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren die
Umwandlung einer geöffneten Gruppe in eine Gruppe mit kleiner Altersmischung
(15 Kindergartenplätze, davon bis zu 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren)
vorgesehen. Durch die Umwandlung der
geöffneten Gruppe in eine Gruppe mit kleiner Altersmischung wurden damit die
Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen,
Betreuungsplätze für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren entsprechend dem
Bedarf vorzuhalten. Unser Bausachverständiger hat den Verwendungsnachweis geprüft
und die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 11.625,30 € festgestellt.
Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des
Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten
angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für
Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013 bzw.
siehe auch den Entwurf der neuen VV vom 01.07.2017 (9501/ 04 03 / 15); Stand
31.08.2017).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige
Kosten: |
11.625,30 € |
Landes-/Bundeszuwendung 1 U3-Kinder x 4.900,00 €: |
4.900,00 € |
Sonstige Finanzierungsbeiträge: |
1.405,25 € |
Restfinanzierungsanteil: |
5.320,05 € |
davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden (55 %): |
2.926,00 € |
endgültige
Kreiszuwendung (45 %) rd.: |
2.394,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden wird für den bedarfsgerechten Ausbau der
kommunalen Kindertagesstätte „Bärenbusch“ in Kottweiler-Schwanden eine
Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 2.394,00 € bewilligt.