Betreff
Bedarfsgerechter Ausbau (Umwandlung einer geöffneten Gruppe in eine kleine altersgemischte Gruppe) in der kom. Kindertagesstätte "Bärenbusch" in Kottweiler-Schwanden
Vorlage
1059/2018
Aktenzeichen
36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die vorangegangene Betriebserlaubnis für die kommunale Kindertagesstätte Bärenbusch in Kottweiler-Schwanden sah die Aufnahme von höchstens 50 Kindern in 2 geöffneten Gruppen (jeweils 25 Plätze, davon jeweils 5 – 6 Plätze für Zweijährige) vor. Von der Gesamtzahl der Plätze wurden bisher 15 Plätze als Ganztagsplätze genehmigt. Die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren war bisher in der kommunalen Kindertagesstätte „Bärenbusch“ in Kottweiler-Schwanden nicht möglich. Im Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises Kaiserslautern wurde deshalb zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren die Umwandlung einer geöffneten Gruppe in eine Gruppe mit kleiner Altersmischung (15 Kindergartenplätze, davon bis zu 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) vorgesehen. Durch die Umwandlung der geöffneten Gruppe in eine Gruppe mit kleiner Altersmischung wurden damit die Rahmenbedingungen geschaffen, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, Betreuungsplätze für Kinder unter 3 bzw. auch unter 2 Jahren entsprechend dem Bedarf vorzuhalten. Unser Bausachverständiger hat den Verwendungsnachweis geprüft und die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 11.625,30 € festgestellt.

Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013 bzw. siehe auch den Entwurf der neuen VV vom 01.07.2017 (9501/ 04 03 / 15); Stand 31.08.2017).

 

Die Finanzierung gestaltet sich demnach wie folgt:

 

Zuwendungsfähige Kosten:
(nach den neuen Kreisrichtlinien):

11.625,30 €

Landes-/Bundeszuwendung

1 U3-Kinder x 4.900,00 €:

 

4.900,00 €

Sonstige Finanzierungsbeiträge:

1.405,25 €

Restfinanzierungsanteil:

5.320,05 €

davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden (55 %):

2.926,00 €

endgültige Kreiszuwendung (45 %) rd.:

2.394,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinde Kottweiler-Schwanden wird für den bedarfsgerechten Ausbau der kommunalen Kindertagesstätte „Bärenbusch“ in Kottweiler-Schwanden eine Kreiszuwendung in Höhe von insgesamt 2.394,00 € bewilligt.