Sachverhalt:
Der Elisabethenverein Hochspeyer
e.V. hat die Trägerschaft der ehemals 2-gruppigen kath. Kindertagesstätte „St.
Laurentius“ aus finanziellen Gründen aufgegeben. Da sich kein anderer Träger
der freien Jugendhilfe bereit erklärt hat die beiden Kindergartengruppen zu
übernehmen, muss die Ortsgemeinde Gemeinde Hochspeyer gem. § 10 Abs. 2 des
Kindertagesstättengesetzes die Trägerschaft dieser beiden Kindergartengruppen
als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung übernehmen.
Im Kindertagesstättenbedarfsplan des Landkreises wurde deshalb, insbesondere auch im Hinblick auf die sehr stark besuchten Kindertagesstätten in der Gemeinde Hochspeyer – sogar die Einrichtung einer zusätzlichen neuen 3. Gruppe mit kleiner Altersmischung (15 Kindergartenplätze, davon bis zu 7 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) vorgesehen.
Durch die Einrichtung einer neuen, nun insgesamt 3-gruppigen kommunalen Kindertagesstätte sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen, bedarfsentsprechende Betreuungsplätze (auch zusätzliche Ganztagsplätze) für Kinder unter 3 bzw. unter 2 Jahren in ausreichender Zahl vorzuhalten.
Unser Bausachverständiger hat die zuwendungsfähigen Kosten gemäß der Kreisrichtlinien in Höhe von 1.200.000,00 € festgestellt.
Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des
Jugendamtes entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten an den notwendigen Kosten
angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.1 der VV des Ministeriums für
Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 12. Dezember 2013).
Die Finanzierung
gestaltet sich demnach wie folgt:
Zuwendungsfähige
Kosten rd. |
1.200.000,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung 7 U3-Kinder x 4.900,00 € u. 1 neue Gruppe 67.375,00 €: |
101.675,00 € |
Restfinanzierungsanteil: |
1.098.325,00 € |
Davon Trägeranteil der Ortsgemeinde Hochspeyer (55 %) rd.: |
604.079,00 € |
vorgesehener
Kreiszuschuss (45 %) rd.: |
494.246,00
€ |
Beschlussvorschlag:
Der
Ortsgemeinde Hochspeyer wird eine Kreiszuwendung in Höhe von 494.246,00 €
bewilligt.