Betreff
Kommunales Investitionsprogramm 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0, Kapitel 1)
Aktuelle Maßnahmenliste -Stand 15.05.2018-
Vorlage
1067/2018
Aktenzeichen
1.3/lt/11611-KI 3.0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 - Rheinland-Pfalz  (KI 3.0, Kapitel 1) im Landkreis Kaiserslautern wurde vom Kreistag am 20.07.2015 ein „KI 3.0-Fahrplan“ beschlossen. Dieser Fahrplan beinhaltete die Festlegung der Kriterien für die Finanzschwäche sowie die Verteilung der Fördersumme von 11.054.000 € auf den Landkreis (6.554.000 €) und die Verbandsgemeinden (4.500.000 €).

 

Als „geeignetes Gremium“ für die Erstellung der ersten Maßnahmenliste wurde der Kreisausschuss bestimmt. Die  Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern wurde am 02.11.2015 beschlossen.

 

Mit Beschluss des Kreistages vom 05.12.2016 wurden den Verbandsgemeinden aus dem Förderbudget des Landkreises weitere 1.391.000 € für Projekte im kreisangehörigen Bereich übertragen. Ferner stellte der Landkreis Kaiserslautern aus seinem Förderbudget den Verbandsgemeinden einen zusätzlichen Betrag von 220.500 € („zweckgebunden“ zur Errichtung von Elektroladesäulen) zur Verfügung. Eine entsprechend angepasste Maßnahmenliste wurde vom Kreisausschuss am 13.02.2017 beschlossen.

 

Im Rahmen der Abwicklung der einzelnen Förderprojekte kommt es seither wiederholt zu Änderungen und Anpassungen der Maßnahmenliste. Dies betrifft insbesondere auch die auf die einzelnen Projekte zugeordneten Förderbeträge, da sich diese im Verlauf des Förderverfahrens in der Regel ändern. Die Maßnahmenmeldung für die Projektliste beruhte meist auf wagen Kostenschätzungen, die Antragstellung auf detaillierteren Kostenschätzungen und die Schlussverwendung beinhaltet letztlich die tatsächlichen Kosten.

 

Dies erfordert zwangsläufig regelmäßige Anpassungen der Maßnahmenliste. Diese Anpassungen müssen sich allerdings in der vom Kreisausschuss beschlossenen Budgetaufteilung nach Landkreis und Verbandsgemeinden bewegen. Eine etwaige Budgetüberschreitung sollte nur kurzzeitig sein und im Rahmen der weiteren Projektabwicklung durch Maßnahmenanpassungen wieder ausgeglichen werden. Projektstreichungen und Projektänderungen erfolgen eigenverantwortlich durch die jeweiligen Verbandsgemeinden.

Die Anpassungen in der Maßnahmenliste müssen zeitnah erfolgen und den Ministerien zugeleitet werden, damit das jeweilige Förderverfahren nicht ins Stocken kommt.

 

Mittlerweile beinhaltet die Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern 100 Projektziffern, wobei hiervon 28 Projekte wieder gestrichen wurden (teilweise waren Projekte nicht förderfähig bzw. innerhalb der Verbandsgemeinden wurden andere Projekte priorisiert). Da die mittlerweile gestrichenen Projekte dem Finanzministerium gemeldet waren und bereits eine Projektziffer vergeben wurde, müssen auch die gestrichenen Projekte weiterhin in der Liste geführt werden.

 

Von den verbleibenden 72 Projekten sind mittlerweile 2 Projekte abgeschlossen, für 22 Projekte liegt die Fördergenehmigung des Fachministeriums vor und für weitere 25 Projekte ist der Förderantrag gestellt.

 

Eine aktualisierte Maßnahmenliste (mit Stand vom 15.05.2018) wurde dem Finanzministerium letztmals am 18.05.2018 zugeleitet. Diese Maßnahmenliste ist beigefügt.

 

Neben dem Finanzministerium werden die aktualisierten Maßnahmenlisten stets auch der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden sowie den in der Liste angeführten Ansprechpartnern aus den Verbandsgemeindeverwaltungen per Email zur Kenntnis und zum Abgleich zugestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die aktuelle Maßnahmenliste mit Stand vom 15.05.2018 zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss ermächtigt zur Klarstellung und Konkretisierung des „KI 3.0-Fahrplans“ die Verwaltung, Änderungen der Maßnahmenliste jederzeit in Abstimmung mit den Verbandsgemeinden und dem Finanzministerium bzw. jeweiligem Fachministerium vorzunehmen und die aktualisierte Maßnahmenliste den Ministerien zuzuleiten.

 

Ein Beschluss des Kreisausschusses ist nur dann herbeizuführen, wenn eine Änderung der Aufteilung des Förderbudgets (wie vom Kreisausschuss am 20.07.2015 und 05.12.2016 beschlossen) zwischen Landkreis und / oder Verbandsgemeinden erfolgen sollte.