Aktuelle Maßnahmenliste -Stand 15.05.2018-
Sachverhalt:
Zur Umsetzung des
Kommunalen Investitionsprogramms 3.0 - Rheinland-Pfalz (KI 3.0, Kapitel 1) im Landkreis
Kaiserslautern wurde vom Kreistag am 20.07.2015 ein „KI 3.0-Fahrplan“
beschlossen. Dieser Fahrplan beinhaltete die Festlegung der Kriterien für die Finanzschwäche
sowie die Verteilung der Fördersumme von 11.054.000 € auf den Landkreis
(6.554.000 €) und die Verbandsgemeinden (4.500.000 €).
Als „geeignetes
Gremium“ für die Erstellung der ersten Maßnahmenliste wurde der Kreisausschuss
bestimmt. Die Maßnahmenliste des
Landkreises Kaiserslautern wurde am 02.11.2015 beschlossen.
Mit Beschluss des
Kreistages vom 05.12.2016 wurden den Verbandsgemeinden aus dem Förderbudget des
Landkreises weitere 1.391.000 € für Projekte im kreisangehörigen Bereich
übertragen. Ferner stellte der Landkreis Kaiserslautern aus seinem Förderbudget
den Verbandsgemeinden einen zusätzlichen Betrag von 220.500 € („zweckgebunden“
zur Errichtung von Elektroladesäulen) zur Verfügung. Eine entsprechend
angepasste Maßnahmenliste wurde vom Kreisausschuss am 13.02.2017 beschlossen.
Im Rahmen der
Abwicklung der einzelnen Förderprojekte kommt es seither wiederholt zu
Änderungen und Anpassungen der Maßnahmenliste. Dies betrifft insbesondere auch
die auf die einzelnen Projekte zugeordneten Förderbeträge, da sich diese im
Verlauf des Förderverfahrens in der Regel ändern. Die Maßnahmenmeldung für die
Projektliste beruhte meist auf wagen Kostenschätzungen, die Antragstellung auf
detaillierteren Kostenschätzungen und die Schlussverwendung beinhaltet
letztlich die tatsächlichen Kosten.
Dies erfordert
zwangsläufig regelmäßige Anpassungen der Maßnahmenliste. Diese Anpassungen
müssen sich allerdings in der vom Kreisausschuss beschlossenen Budgetaufteilung
nach Landkreis und Verbandsgemeinden bewegen. Eine etwaige Budgetüberschreitung
sollte nur kurzzeitig sein und im Rahmen der weiteren Projektabwicklung durch
Maßnahmenanpassungen wieder ausgeglichen werden. Projektstreichungen und
Projektänderungen erfolgen eigenverantwortlich durch die jeweiligen Verbandsgemeinden.
Die Anpassungen in
der Maßnahmenliste müssen zeitnah erfolgen und den Ministerien zugeleitet
werden, damit das jeweilige Förderverfahren nicht ins Stocken kommt.
Mittlerweile
beinhaltet die Maßnahmenliste des Landkreises Kaiserslautern 100
Projektziffern, wobei hiervon 28 Projekte wieder gestrichen wurden (teilweise
waren Projekte nicht förderfähig bzw. innerhalb der Verbandsgemeinden wurden
andere Projekte priorisiert). Da die mittlerweile gestrichenen Projekte dem
Finanzministerium gemeldet waren und bereits eine Projektziffer vergeben wurde,
müssen auch die gestrichenen Projekte weiterhin in der Liste geführt werden.
Von den
verbleibenden 72 Projekten sind mittlerweile 2 Projekte abgeschlossen, für 22
Projekte liegt die Fördergenehmigung des Fachministeriums vor und für weitere
25 Projekte ist der Förderantrag gestellt.
Eine aktualisierte
Maßnahmenliste (mit Stand vom 15.05.2018) wurde dem Finanzministerium letztmals
am 18.05.2018 zugeleitet. Diese Maßnahmenliste ist beigefügt.
Neben dem
Finanzministerium werden die aktualisierten Maßnahmenlisten stets auch der
Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden sowie den in der
Liste angeführten Ansprechpartnern aus den Verbandsgemeindeverwaltungen per
Email zur Kenntnis und zum Abgleich zugestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss
nimmt die aktuelle Maßnahmenliste mit Stand vom 15.05.2018 zustimmend zur
Kenntnis.
Der Kreisausschuss
ermächtigt zur Klarstellung und Konkretisierung des „KI 3.0-Fahrplans“ die
Verwaltung, Änderungen der Maßnahmenliste jederzeit in Abstimmung mit den
Verbandsgemeinden und dem Finanzministerium bzw. jeweiligem Fachministerium
vorzunehmen und die aktualisierte Maßnahmenliste den Ministerien zuzuleiten.
Ein Beschluss des
Kreisausschusses ist nur dann herbeizuführen, wenn eine Änderung der Aufteilung
des Förderbudgets (wie vom Kreisausschuss am 20.07.2015 und 05.12.2016
beschlossen) zwischen Landkreis und / oder Verbandsgemeinden erfolgen sollte.