Betreff
Jugendschöffenwahl 2019-2023
Vorlage
1070/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hat der Landkreis Kaiserslautern in diesem Jahr zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 eine Vorschlagsliste aufzustellen. Nach § 36 Abs. 4 GVG sollen in die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts mindestens doppelt so viele Personen aufgenommen werden, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt sind.

Entsprechend der Mitteilungen von den Gerichten werden im

-       Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern 7 Jugendhauptschöffen und 30 Jugendhilfsschöffen, und im

-       Amtsgerichtsbezirk Landstuhl 9 Jugendhaupt- und 8 Jugendhilfsschöffen

benötigt.

Den gesetzlichen Bestimmungen zufolge wären vom Landkreis Kaiserslautern dem

-       Amtsgerichtsbezirk Kaiserslautern 74 Personen und dem

-       Amtsgerichtsbezirk Landstuhl 34 Personen

zur Wahl vorzuschlagen.

 

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden auf die Zulässigkeit zur Wahl geprüft und mit allen erforderlichen Informationen in alphabetischer Reihenfolge in eine Liste aufgenommen, die dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung über die Aufnahme in die Vorschlagsliste vorgelegt wird.            l

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die zuvor festgelegten Vorschlagslisten für die Amtsgerichtsbezirke Landstuhl und Kaiserslautern.