Sachverhalt:
Im Rahmen der
energetischen Sanierung stehen Auftragsvergaben in der nächsten Zeit an.
A – Fassadensanierung
- Stahlbauarbeiten
(Vorratsbeschluss)
Es handelt sich bei diesem Gewerk um den
zweiten Fluchtweg aus den Sitzungssälen. Das Gewerk wurde im offenen Verfahren
ausgeschrieben. Die Submission findet am 03.07.2018 statt. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 116.000,00 Euro.
B-
Innenraum- und Brandschutzsanierung
- Metallbauarbeiten
(Vorratsbeschluss)
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen sind neue
Metalltüren, Brüstungsverkleidungen (ca. 340 m²) inklusive Kabelkanäle zu
montieren (ca. 1.000 lfm). Der Ausführungsbereich Metallbau umfasst Bauteile
vom Kellergeschoss bis ins 6. Obergeschoss. Das Gewerk wird im offenen
Verfahren ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 270.000,00 Euro.
- Gebäudeschadstoffsanierung
(Vorratsbeschluss)
Im Rahmen der Umbaumaßnahmen wird eine
Schadstoffsanierung von nicht mehr sanierungsfähigen Parkettböden und der
PCB-haltigen Decke im Treppenhaus Ost ausgeführt. Der Ausführungsbereich der Sanierungsarbeiten
umfasst alle Geschosse bis zum 6. OG. Das Gewerk wird im offenen Verfahren
ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 130.000,00 Euro.
- Natur- und
Betonwerksteinarbeiten (Vorratsbeschluss)
Hierbei handelt es sich um Fensterbänke im
Hauptbau und Aufarbeitung der Natursteinböden. Das Gewerk wird im offenen
Verfahren ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 100.000,00
Euro.
- Parkett- und
Holzpflasterarbeiten (Vorratsbeschluss)
Es handelt sich um die Überarbeitung der Parkettböden und um die teilweise Erneuerung der Parkettböden. Das Gewerk wird im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 200.000,00 Euro.
- Maler- und
Lackierarbeiten (Vorratsbeschluss)
Es handelt sich vom KG bis 6. OG - z. B. um Wände, Decken, Geländer. Das Gewerk wird im offenen Verfahren ausgeschrieben. Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 250.000,00 Euro.
Beschlussvorschlag:
A – 1.
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die beschriebene Leistung auf der
Grundlage der nach fachtechnischer Prüfung günstigsten Bieter im
Vergabeverfahren zu vergeben.
B – 1. - 5.
Der Kreistag ermächtigt den Landrat, die beschriebene Leistung auf der
Grundlage der nach fachtechnischer Prüfung günstigsten Bieter im
Vergabeverfahren zu vergeben.