Sachverhalt:
Eine
Steuerungsgruppe setzt sich seit Februar
2016 inhaltlich mit dem Flüchtlingsmanagement im Landkreis Kaiserslautern
auseinander. Sie beschloss Ende 2017, die Kooperationsvereinbarung vom Juli
2016 auslaufen zu lassen um zukünftig ab dem 01.07.2018 gemeinsam mit dem
Beirat für Migration und Integration die
Integrationspolitik im Landkreis inhaltlich zu gestalten. Aus diesem Grund
sollen das Integrationskonzept und die inhaltlichen Ansätze der
Kooperationsvereinbarung in ein Leitkonzept des Landkreises einfließen. Dazu
wurden fünf Arbeitskreise gegründet, die in mehreren Sitzungen, jeweils in den
Arbeitskreisen, gemeinsam das regionale Integrationskonzept für die Zielgruppe
„Menschen mit Migrationshintergrund“ ausarbeiten, und für folgende Bereiche
strategische Ziele und konkrete Maßnahmen benennen, die innerhalb der nächsten 3
Jahre erreicht werden sollen:
·
Sprachförderung und Spracherwerb
·
Bildung von Anfang an –
Kita-Grundschule-weiterführende Schule
·
Ausbildung – Arbeit und Beschäftigung
·
Wohn- und Lebensumfeld
·
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben –
Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
Die
Lenkungsgruppe hat in ihrer Sitzung am 26.04. die Ergebnisse der Arbeitskreise
zusammengefasst und einen einstimmigen Beschluss zur Empfehlung der Umsetzung
der Maßnahmen beschlossen. Die Maßnahmen sollen in dem Zeitraum vom 01.07. 2018
bis zum 30.06.2021 umgesetzt werden. Regelmäßig, im Abstand von sechs Monaten,
soll die Lenkungsgruppe vom Bildungskoordinator über den Sachstand der
Umsetzung der Maßnahmen informiert werden. Notwendige Steuerungsmaßnahmen
aufgrund geänderter Rahmenbedingungen werden festgelegt. Der Kreistag wird am
Ende eines Jahres schriftlich über den Sachstand informiert.
Die
Umsetzung der Maßnahmen ist zur größten Teil nur möglich, wenn finanzielle
Mittel für die Integration vom Land bzw. dem Bund fließen. Die Maßnahmen, die
bereits für das Jahr 2018 initiiert sind, können noch mit den vorhandenen
Mitteln der Integrationspauschale finanziert werden. Sollten keine weiteren
Mittel fließen, ist die Umsetzung von vielen Maßnahmen nicht möglich. Eine
effektive und zielgerichtete Integration der Menschen mit Migrationshintergrund
findet auf kommunaler Ebene statt. Nur dort ist die Transparenz gegeben wo und
wie Maßnahmen organisiert und effektiv umgesetzt werden müssen. Deshalb
ist es unabdingbar den Kommunen auf allen Ebenen, Mittel zur Verfügung zu
stellen.
Eine
gemeinsame Datenbasis aus AsylbLG (Sozialamt) und SGBⅡ(Jobcenter) erlaubt es
Ziele und Maßnahmen für das zukünftige regionale Integrationskonzept zu
formulieren, die den Menschen helfen sollen, sich schnellst- und bestmöglich in
die Gesellschaft zu integrieren.
1. Aktuelle
Daten, Zahlen, Fakten im Bereich Migration im Landkreis Kaiserslautern
Die
aktuellen Daten, Zahlen, Fakten mit Stand 31.03.2018 befinden sich im Anhang.
2. Ziele
und Maßnahmen aus den jeweiligen Arbeitskreisen
AK Sprachförderung und
Spracherwerb:
Ziele |
Maßnahmen |
Durchgängige
Sprachbildung und Förderung für verschiedene Gruppen und Altersklassen, damit
eine Verständigung auf Deutsch ohne Abhängigkeit von Dritten möglich ist, und
schulischer und/oder beruflicher Erfolg sowie gesellschaftliche Anerkennung
und Teilhabe unterstützt werden |
|
AK Bildung von Anfang
an – Kita-Grundschule-weiterführende Schule:
Ziele
Kita |
Maßnahmen
Kita |
Angleichung
der Kitabesuchsquote von Menschen mit Migrationshintergrund an den der
deutschen Bevölkerung |
Gemeinsame
Anstrengungen aller Kooperationspartner, Ehrenamt und Kitas Eltern davon zu
überzeugen, Kinder in Kita anzumelden |
Transparenz:
Was ist eine Kita? Was nützt Kita Kindern? Wo gibt es Kitas? |
Bereitstellen/Verteilen
von Infos, Links und Materialien über Kitas, Ehrenamt und Kooperationspartner
an Neuzugewanderte |
Ziele
an Grund- und weiterführende Schulen |
Maßnahmen
an Grund- und weiterführende Schulen |
Einhaltung der
Schulpflicht und der schulischen Regeln |
Bereitstellen/Verteilen
von Infos, Links und Materialien an alle Schulen, Kooperationspartner und
Ehrenamt |
Kontakt zu und
Zusammenarbeit mit Schulen um Bedarfe von Lehrkräften, Schulsozialarbeitern
und Schulleitung zu kennen und gemeinsam mit Unterstützung der
Kooperationspartner und des Ehrenamtes Lösungsansätze finden |
Runder Tisch
DaZ und Workshops |
Sprachliche
und fachliche Bildung der Kinder fördern/unterstützen |
|
AK Ausbildung – Arbeit
und Beschäftigung:
Ziele |
Maßnahmen |
Integration in
Ausbildung und Arbeit/Beschäftigung |
|
AK Wohn- und
Lebensumfeld:
Ziele |
Maßnahmen |
Betreuung |
|
Wohnung |
|
Mobilität /
ÖPNV |
zur Zeit keine
Lösung möglich: Hinweis auf Bürgerbusse und Mitfahrerbänke,
Führerscheinerwerb |
Datenverbindungen |
zur Zeit keine
Lösung überall möglich: Hinweise
auf Hot-Spots |
Einkaufsmöglichkeiten |
zur Zeit keine
Lösung möglich |
AK Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben – Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements:
Ziele |
Maßnahmen |
Größere
Transparenz für Ehrenamtliche bei dem Umgang mit dem Jobcenter und der
Agentur für Arbeit (z.B.: welche Fördermaßnahmen gibt es?) |
Weiterer
Austausch mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit (z.B. im Rahmen der
regelmäßigen Austauschtreffen) |
Weitere
Stärkung der Kompetenzen der Ehrenamtlichen |
|
Stärkung der
Vernetzung |
Weitere
Durchführung von Austauschtreffen zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen |
Schaffen der
Möglichkeit für Menschen mit Migrationshintergrund, „etwas
zurückgeben zu können“ |
Durchführung
von Festen mit der Möglichkeit für Menschen mit Migrationshintergrund, sich
dort einzubringen (z.B. Vorstellen der Kultur und der Speisen aus dem
Herkunftsland) |
Weitere
Unterstützung für Ehrenamtliche bei der Verarbeitung von Trennungen bei einer
Abschiebung |
|
Weitere
Unterstützung von Ehrenamtlichen beim Treffen von schwierigen Entscheidungen
(z.B. Anvertrauen von sensiblen / unangenehmen Informationen zu
Schwarzarbeit) |
|
Verbesserung
des Austauschs der Akteure und gemeinsame Arbeit an Zielen |
|
Dialog mit
Menschen mit Migrationshintergrund, um deren Bedarfe zu klären |
Gemeinsame
Veranstaltung |
Interreligiöser
Dialog |
Veranstaltung
gemeinsam mit Angehörigen verschiedener Konfessionen, Besuch einer Moschee,
gemeinsames Fastenbrechen,… |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt das Integrationskonzept
für
die Zeit vom 01.07.2018 – 30.06.2021 und fordert in regelmäßigen Abständen nach
Abschluss eines Jahres, über den Sachstand der Umsetzung schriftlich in
Kenntnis gesetzt zu werden.