Betreff
Leitlinien zur Integrationspolitik im Landkreis Kaiserslautern
Vorlage
1074/2018
Aktenzeichen
4/
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Eine Steuerungsgruppe  setzt sich seit Februar 2016 inhaltlich mit dem Flüchtlingsmanagement im Landkreis Kaiserslautern auseinander. Sie beschloss Ende 2017, die Kooperationsvereinbarung vom Juli 2016 auslaufen zu lassen um zukünftig ab dem 01.07.2018 gemeinsam mit dem Beirat für Migration und  Integration die Integrationspolitik im Landkreis inhaltlich zu gestalten. Aus diesem Grund sollen das Integrationskonzept und die inhaltlichen Ansätze der Kooperationsvereinbarung in ein Leitkonzept des Landkreises einfließen. Dazu wurden fünf Arbeitskreise gegründet, die in mehreren Sitzungen, jeweils in den Arbeitskreisen, gemeinsam das regionale Integrationskonzept für die Zielgruppe „Menschen mit Migrationshintergrund“ ausarbeiten, und für folgende Bereiche strategische Ziele und konkrete Maßnahmen benennen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre erreicht werden sollen:

·         Sprachförderung und Spracherwerb

·         Bildung von Anfang an – Kita-Grundschule-weiterführende Schule

·         Ausbildung – Arbeit und Beschäftigung

·         Wohn- und Lebensumfeld

·         Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements

Die Lenkungsgruppe hat in ihrer Sitzung am 26.04. die Ergebnisse der Arbeitskreise zusammengefasst und einen einstimmigen Beschluss zur Empfehlung der Umsetzung der Maßnahmen beschlossen. Die Maßnahmen sollen in dem Zeitraum vom 01.07. 2018 bis zum 30.06.2021 umgesetzt werden. Regelmäßig, im Abstand von sechs Monaten, soll die Lenkungsgruppe vom Bildungskoordinator über den Sachstand der Umsetzung der Maßnahmen informiert werden. Notwendige Steuerungsmaßnahmen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen werden festgelegt. Der Kreistag wird am Ende eines Jahres schriftlich über den Sachstand informiert.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist zur größten Teil nur möglich, wenn finanzielle Mittel für die Integration vom Land bzw. dem Bund fließen. Die Maßnahmen, die bereits für das Jahr 2018 initiiert sind, können noch mit den vorhandenen Mitteln der Integrationspauschale finanziert werden. Sollten keine weiteren Mittel fließen, ist die Umsetzung von vielen Maßnahmen nicht möglich. Eine effektive und zielgerichtete Integration der Menschen mit Migrationshintergrund findet auf kommunaler Ebene statt. Nur dort ist die Transparenz gegeben wo und wie  Maßnahmen organisiert  und effektiv umgesetzt werden müssen. Deshalb ist es unabdingbar den Kommunen auf allen Ebenen, Mittel zur Verfügung zu stellen.  

 

Eine gemeinsame Datenbasis aus AsylbLG (Sozialamt) und SGB(Jobcenter) erlaubt es Ziele und Maßnahmen für das zukünftige regionale Integrationskonzept zu formulieren, die den Menschen helfen sollen, sich schnellst- und bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren.

 

1.      Aktuelle Daten, Zahlen, Fakten im Bereich Migration im Landkreis Kaiserslautern

Die aktuellen Daten, Zahlen, Fakten mit Stand 31.03.2018 befinden sich im Anhang.

 

2.      Ziele und Maßnahmen aus den jeweiligen Arbeitskreisen


 

AK Sprachförderung und Spracherwerb:

Ziele

Maßnahmen

Durchgängige Sprachbildung und Förderung für verschiedene Gruppen und Altersklassen, damit eine Verständigung auf Deutsch ohne Abhängigkeit von Dritten möglich ist, und schulischer und/oder beruflicher Erfolg sowie gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe unterstützt werden

  • Für Asylbewerber mit unklarer (ohne gute) Bleibeperspektive: Initiieren von Erstorientierungskursen (EOK’s) des BAMF und, sofern es weitere Förderung seitens des Landes und/oder Bundes gibt, zusätzliche (Erwachsenen-) Sprach-/Erstorientierungskurse
  • Für Asylbewerber mit klarer (guter) Bleibeperspektive: Versorgung aller Berechtigten mit allgemeinen oder speziellen (Alpha-, Frauen-, Jugend-) Integrationskursen des BAMF und berufsbezogenen Sprachkursen nach DeuFöV
  • Transparenz über Sprachkurse und Sprachförderangebote in Stadt und Landkreis Kaiserslautern
  • Integration durch Sport – Sprachenlernen im Verein

 

 

AK Bildung von Anfang an – Kita-Grundschule-weiterführende Schule:

Ziele Kita

Maßnahmen Kita

Angleichung der Kitabesuchsquote von Menschen mit Migrationshintergrund an den der deutschen Bevölkerung

Gemeinsame Anstrengungen aller Kooperationspartner, Ehrenamt und Kitas Eltern davon zu überzeugen, Kinder in Kita anzumelden

Transparenz: Was ist eine Kita? Was nützt Kita Kindern? Wo gibt es Kitas?

Bereitstellen/Verteilen von Infos, Links und Materialien über Kitas, Ehrenamt und Kooperationspartner an Neuzugewanderte

Ziele an Grund- und weiterführende Schulen

Maßnahmen an Grund- und weiterführende Schulen

Einhaltung der Schulpflicht und der schulischen Regeln

Bereitstellen/Verteilen von Infos, Links und Materialien an alle Schulen, Kooperationspartner und Ehrenamt

Kontakt zu und Zusammenarbeit mit Schulen um Bedarfe von Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Schulleitung zu kennen und gemeinsam mit Unterstützung der Kooperationspartner und des Ehrenamtes Lösungsansätze finden

Runder Tisch DaZ und Workshops

Sprachliche und fachliche Bildung der Kinder fördern/unterstützen

  • Sprachkurse/außerschulische Sprachförderung/Kommunikationstraining außerhalb des Unterrichts
  • Grundbildung
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Feriensprachkurse
  • Integration durch Sport – Sprachenlernen im Verein
  • Kleinere Integrationsprojekte
  • Bildungsberatung Berufsberatung

 

AK Ausbildung – Arbeit und Beschäftigung:

Ziele

Maßnahmen

Integration in Ausbildung und Arbeit/Beschäftigung

  • Verstetigung der Prozessabläufe beim Übergang der Flüchtlinge zwischen den Rechtskreisen
  • Regelmäßiger Austausch und Evaluierung der aktuellen Situation in den Arbeitskreisen → Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zuständigen Bereichen Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern und Kreisverwaltung
  • Regelmäßige Überprüfung der individuellen Sprachkenntnisse
  • Überprüfung der individuellen beruflichen Qualifikation
  • Unterbreitung individueller Maßnahmenangebote zur Vorbereitung beruflicher Qualifizierung
  • Forcierung der Integration in den Arbeitsmarkt durch das Jobcenter; Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
  • Gezielte kundengerechte  Aufklärung zu den Fragen: Was ist Ausbildung? Wie ist Ausbildung möglich?
  • Ggfls. „Work First-Ansatz“ (zuerst Arbeit, dann Ausbildung)

 

AK Wohn- und Lebensumfeld:

Ziele

Maßnahmen

Betreuung

  • Nutzung des Arbeits- und sozialpädagogischen Zentrums des Landkreises und der Stadt Kaiserslautern (ASZ) dadurch auch Entlastung  der ehrenamtlichen Betreuer
  • Hinweis auf hauptamtliche Beratungsstellen z. B. Caritas, Diakonie
  • Vernetzung der Arbeitskreise
  • Schaffung eines Netzwerkes von in Deutschland lebenden Migranten, welche als Ansprechpartner für persönliche Belange, Vermeidung der Vereinsamung, aktive Einführung in die Gesellschaft, fungieren können (eher "Kümmerer" als Betreuer )
  • Keine Stellenreduzierungen bei den Sozialämtern der Verbandsgemeinden. Die Betreuungsarbeit ist unverändert hoch – auch bei zur Zeit weniger neuen Asylbewerbern. Entlastung durch Schaffung von FSJ- oder BFD-Stellen – diese Mitarbeiter können sich dann mehr um die persönlichen Belange kümmern

Wohnung

  • Schaffung eines Leerstand–Registers: Bei Bedarf können Wohnungsvermieter sofort angesprochen werden
  • Infogespräche mit Vermietern: Unterstützung von Ausländern mit Bleiberecht bei der Fortführung- bzw. Übernahme von Mietverträgen, Angebot zur Untervermietung, Inkaufnahme vorübergehender Mietsenkung zur Vermeidung von Leerständen. Hinweis auf direkte Mietzahlungen vom Jobcenter an den Vermieter (Abtretungen) geben
  • Übergabe der Wohnung: Einführungsprotokoll über Einweisung erstellen, Hinzuziehung eines "Paten", bei Asylbewerbern bzw. Bewohnern mit Duldung regelmäßige Kontrollen durch Sozialamt z. B. durch Mitarbeiter im FSJ oder Mitarbeiter des BFD

Mobilität / ÖPNV

zur Zeit keine Lösung möglich: Hinweis auf Bürgerbusse und Mitfahrerbänke, Führerscheinerwerb

Datenverbindungen

zur Zeit keine Lösung überall möglich: Hinweise  auf  Hot-Spots

Einkaufsmöglichkeiten

zur Zeit keine Lösung möglich

 

AK Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements:

Ziele

Maßnahmen

Größere Transparenz für Ehrenamtliche bei dem Umgang mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit (z.B.: welche Fördermaßnahmen gibt es?)

Weiterer Austausch mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit (z.B. im Rahmen der regelmäßigen Austauschtreffen)

Weitere Stärkung der Kompetenzen der Ehrenamtlichen

  • Weitere Schulungen für Ehrenamtliche
  • Weitere Durchführung von Austauschtreffen zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen

Stärkung der Vernetzung

Weitere Durchführung von Austauschtreffen zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen

Schaffen der Möglichkeit für Menschen mit Migrationshintergrund,

„etwas zurückgeben zu können“

Durchführung von Festen mit der Möglichkeit für Menschen mit Migrationshintergrund, sich dort einzubringen (z.B. Vorstellen der Kultur und der Speisen aus dem Herkunftsland)

Weitere Unterstützung für Ehrenamtliche bei der Verarbeitung von Trennungen bei einer Abschiebung

  • Weitere einzelfallbezogene Unterstützung durch hauptamtliche Ansprechpartner*innen
  • Gezielte Schulungen
  • Psychologische Betreuung (Supervision)

Weitere Unterstützung von Ehrenamtlichen beim Treffen von schwierigen Entscheidungen (z.B. Anvertrauen von sensiblen / unangenehmen Informationen zu Schwarzarbeit)

  • Weitere Beratung und Begleitung von Ehrenamtlichen durch die Ansprechpartner*innen von Ort
  • Anbieten einer Schulung für die Geflüchteten und die Ehrenamtlichen

Verbesserung des Austauschs der Akteure und gemeinsame Arbeit an Zielen

  • Großes Austauschtreffen mit Mitgliedern aller Arbeitskreise des Integrationskonzeptes des Landkreises Kaiserslautern
  • Protokolle der Arbeitskreise des Integrationskonzeptes des Landkreises Kaiserslautern untereinander weiterleiten

Dialog mit Menschen mit Migrationshintergrund, um deren Bedarfe zu klären

Gemeinsame Veranstaltung

 

Interreligiöser Dialog

Veranstaltung gemeinsam mit Angehörigen verschiedener Konfessionen, Besuch einer Moschee, gemeinsames Fastenbrechen,…

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt das Integrationskonzept für die Zeit vom 01.07.2018 – 30.06.2021 und fordert in regelmäßigen Abständen nach Abschluss eines Jahres, über den Sachstand der Umsetzung schriftlich in Kenntnis gesetzt zu werden.