Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushalt 2017/2018;
hier: TH 11
Vorlage
1080/2018
Aktenzeichen
4.2/cb/31301
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Budget 1101 -Hilfe für Asylbewerber- entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 122.397,91 €. Gemäß § 3 Landesaufnahmegesetz leistet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten einen pauschalen Betrag (848,00 € monatlich pro Person) für verteilte Flüchtlinge bis zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über das Asylbegehren, wenn und solange ihnen Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entstehen.

 

Von 386 Flüchtlingen im Landkreis sind ca. 370 Personen nicht mehr abrechenbar, da deren Erstbescheid abgelehnt wurde oder Klageverfahren laufen, mit der Folge, dass die Erträge sinken. Durch Mehrerträge und Minderausgaben im Budget 1103 –Leistungen SGB II und XII- verbleibt ein nicht benötigter Aufwandsansatz von 55.171,34 €. Dieser Betrag kann auf Grund eines entsprechenden Deckungsvermerks im Haushaltsplan für die Mehraufwendungen im Budget 1101 verwendet werden.

 

Dennoch verbleibt im Teilhaushalt 11 ein ungedeckter Fehlbetrag in Höhe von 67.226,57 €, welcher überplanmäßig bereitgestellt werden muss.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt den überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017/2018 im Budget 1101-Hilfe für Asylbewerber- zu.