Sachverhalt:
Wie bereits in den Kreistagssitzungen vom 25.04.2016 und 19.02.2018
beschlossen, können die Haushalte und Schulen im Landkreis Kaiserslautern
innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend mit leistungsfähigen
Breitbandanschlüssen versorgt werden. Dieses Programm wurde aktuell durch die 1. Novelle vom 03.07.2018 zur
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland“ ergänzt.
Was wurde
ergänzt:
Aus Bundesmitteln
wird ein Technologie-Upgrade (FTTB) gefördert.
- Kommunen,
die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen die Möglichkeit
für ein Technik-Upgrade. Sie können ihr Projekt noch bis zum Jahresende 2018 vollständig
auf Glasfaser bis zum Hausanschluss (FTTB) umstellen.
- Der Bund
stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Die Länder können den
höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune übernehmen. Eine Entscheidung über
die Co-Finanzierung durch das Land
i. H. v. 40% wurde beantragt, liegt aber derzeit noch nicht vor.
Das
Antragsverfahren ist mit dem bisherigen identisch.
Der Zusammenschluss zum so genannten "Kreis-Cluster" ist
bereits erfolgt und bleibt entsprechend unverändert. Die zur aufgabengerechten Finanzierung geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen
gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 20.02.2017 und 19.02.2018 mit den
Verbandsgemeinden bleiben ebenfalls bestehen. Die Vertragsparteien sind über
eine Änderung der Wirtschaftlichkeitslücke und deren Finanzierung im Rahmen der
Lenkungsgruppe zu informieren (§ 4 Finanzierungsvereinbarung). Diese
Information erfolgte am 15.08.2018.
Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus
(Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum
jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Die
Wirtschaftlichkeitslücke für ein Technologie-Upgrade (FTTB-Ausbau) wurde von
der Fa. MICUS auf der Basis einer MGA-Grobnetzplanung berechnet und beläuft
sich auf 28.151.026,00 €. Bisher
wurde mit einer Finanzierungslücke von maximal ca. 12 Mio. € für eine
Ausbauvariante bis zu den Kabelverzweigern (FTTC-Ausbau) kalkuliert.
Mit dem möglichem FTTB-Upgrade
ist eine Erhöhung des Eigenanteils verbunden; die jeweiligen Eigenanteile
können der beigefügten detaillierten Übersicht über die
Wirtschaftlichkeitslücken entnommen werden (Anlage 1).
Zur Schaffung einer zeitgemäßen und in die Zukunft gerichteten
Infrastruktur, wird ein Umstieg entsprechend des Technologie-Upgrades von der
Fachwelt empfohlen und würde Folge-Baumaßnahmen im Zuge eines späteren
FTTB-Ausbaus vermeiden. Dabei sind die positiv in Aussicht gestellten
Förderbedingungen zu berücksichtigen.
Dem Land wurde zusätzlich durch den Bund die Möglichkeit eröffnet, noch
über die bisherige Landesförderung hinaus, auch zusätzlich finanzschwache
Kommunen zu fördern.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, das
sogenannte Technologie-Upgrade eines möglichen FTTB-Ausbaus von
Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen weiter zu verfolgen.
Die bisherigen Finanzierungsvereinbarungen gelten fort. Diese gelten nur
für den Fall, dass es eine Förderzusage sowohl vom Bund als auch vom Land gibt.
Sollte eine der beiden Förderebenen für das Technologie-Upgrade ausfallen, wird
das Projekt in seiner bisherigen Form weitergeführt.