Betreff
Ausbau der Breitbandversorgung im Landkreis Kaiserslautern – Technologie-Upgrade
Vorlage
1085/2018
Aktenzeichen
1/as-mm/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits in den Kreistagssitzungen vom 25.04.2016 und 19.02.2018 beschlossen, können die Haushalte und Schulen im Landkreis Kaiserslautern innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden. Dieses Programm wurde aktuell  durch die 1. Novelle vom 03.07.2018 zur Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ ergänzt. 

 

Was wurde ergänzt:

 

Aus Bundesmitteln wird ein Technologie-Upgrade (FTTB) gefördert.

 

  • Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen die Möglichkeit für ein Technik-Upgrade. Sie können ihr Projekt noch bis zum Jahresende 2018 vollständig auf Glasfaser bis zum Hausanschluss (FTTB) umstellen.

 

  • Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Die Länder können den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune übernehmen. Eine Entscheidung über die Co-Finanzierung durch das Land  i. H. v. 40% wurde beantragt, liegt aber derzeit noch nicht vor.

 

Das Antragsverfahren ist mit dem bisherigen identisch.

 

Der Zusammenschluss zum so genannten "Kreis-Cluster" ist bereits erfolgt und bleibt entsprechend unverändert.  Die zur aufgabengerechten Finanzierung  geschlossenen Finanzierungsvereinbarungen gemäß den Kreistagsbeschlüssen vom 20.02.2017 und 19.02.2018 mit den Verbandsgemeinden bleiben ebenfalls bestehen. Die Vertragsparteien sind über eine Änderung der Wirtschaftlichkeitslücke und deren Finanzierung im Rahmen der Lenkungsgruppe zu informieren (§ 4 Finanzierungsvereinbarung). Diese Information erfolgte am 15.08.2018.

 

Die genaue Deckungslücke sowie die sonstigen Kosten des Breitbandausbaus (Beratungskosten, Personalkosten für Breitbandkoordinator etc.) können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Die Wirtschaftlichkeitslücke für ein Technologie-Upgrade (FTTB-Ausbau) wurde von der Fa. MICUS auf der Basis einer MGA-Grobnetzplanung berechnet und beläuft sich auf 28.151.026,00 €. Bisher wurde mit einer Finanzierungslücke von maximal ca. 12 Mio. € für eine Ausbauvariante bis zu den Kabelverzweigern (FTTC-Ausbau) kalkuliert.

 

Mit dem möglichem FTTB-Upgrade ist eine Erhöhung des Eigenanteils verbunden; die jeweiligen Eigenanteile können der beigefügten detaillierten Übersicht über die Wirtschaftlichkeitslücken entnommen werden (Anlage 1).

 

Zur Schaffung einer zeitgemäßen und in die Zukunft gerichteten Infrastruktur, wird ein Umstieg entsprechend des Technologie-Upgrades von der Fachwelt empfohlen und würde Folge-Baumaßnahmen im Zuge eines späteren FTTB-Ausbaus vermeiden. Dabei sind die positiv in Aussicht gestellten Förderbedingungen zu berücksichtigen.

 

Dem Land wurde zusätzlich durch den Bund die Möglichkeit eröffnet, noch über die bisherige Landesförderung hinaus, auch zusätzlich finanzschwache Kommunen zu fördern.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag  beschließt, das sogenannte Technologie-Upgrade eines möglichen FTTB-Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen weiter zu verfolgen.

 

Die bisherigen Finanzierungsvereinbarungen gelten fort. Diese gelten nur für den Fall, dass es eine Förderzusage sowohl vom Bund als auch vom Land gibt. Sollte eine der beiden Förderebenen für das Technologie-Upgrade ausfallen, wird das Projekt in seiner bisherigen Form weitergeführt.