Sachverhalt:
Der Landkreis beabsichtigt als Träger des
Sickingen-Gymnasiums in Landstuhl die Gesamtsanierung des Schulgebäudes. Diese
wird unter anderem erforderlich, da das Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt
werden muss und überdies einen erheblichen baulichen Erneuerungsbedarf
aufweist.
Die Sanierung soll das Schulgebäude inklusive
der o. g. Nebengebäude umfassen. Ausgenommen hiervon ist der überwiegende Teil
der Sporthalle, da diese bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert
wurde. Hauptbestandteil der Sanierung wird die Ertüchtigung des Gesamtgebäudes
auf Grundlage der Feststellungen im Brandschutzkonzept sowie der Erkenntnisse
aus der detaillierten baulichen Bestandsaufnahme bilden. Darüber hinaus werden
verschiedene Fachräume und Toilettenanlagen auf den neuesten Stand gebracht
sowie eine komplette Schließanlage konzipiert.
Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses
vom 18.06.2018 wurden die Objektplanungsleistungen an das
Architekturbüro Christl+Bruchhäuser in Frankfurt vergeben. Die ausführliche
Einstiegsbesprechung zusammen mit der Schulleitung hat vor ca. 2 Wochen
stattgefunden, das Büro hat mit der umfassenden Bestandsaufnahme begonnen.
Des Weiteren sind noch die Leistungen für die
Tragwerksplanung
und die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu vergeben.
Beide Planungsleistungen wurden, wie schon die Objektplanung, europaweit im
mehrstufigen Verfahren ausgeschrieben.
Die Verhandlungsgespräche der 2. Stufe stehen
unmittelbar bevor. Für die Tragwerksplanung wird mit drei Büros verhandelt, im
Bereich der Planung der technischen Gebäudeausrüstung haben sich zwei Büros für
die zweite Stufe qualifiziert.
Für beide Planungsleistungen soll jeweils das
Büro, welches in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens die höchste
Bewertung erzielt, mit der Planung beauftragt werden.
Die Honorarsumme für die gesamte
Planungsleistung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-9 HOAI) wird auf ca. 325.000 EUR geschätzt, für die TGA-Planung
wird von einer Honorarsumme von ca. 300.000
EUR ausgegangen.
Die Förderanträge können erst gestellt
werden, wenn die Entwurfsplanungen (LPH 1-3) vorliegen. Die Vergabe bis
einschließlich Leistungsphase (LPH) 3 ist insoweit förderunschädlich.
Deshalb soll in beiden Fällen die
Beauftragung aller Leistungsphasen stufenweise erfolgen. Zunächst sollen also
die Leistungsphasen LPH 1-3 beauftragt werden. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung
für die LPH 4-9 ist damit nicht
verbunden.
Da die Bauphase an die bewilligten
Förderungen gebunden sein wird (die beantragte und erwartete Förderung aus KI
3.0, 2.Kapitel ist zeitlich bis Ende 2022 befristet), ist es notwendig,
schnellstmöglich mit der Bestandsaufanahme und der Planung der ersten drei
Leistungsphasen nicht nur in der Objektplanung, sondern auch in der
Tragwerksplanung sowie der TGA-Planung zu beginnen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem
Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, das jeweils in der Stufe 2 überzeugende
Büro mit den Planungsleistungen zu beauftragen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat mit der Beauftragung des
Büros für die Tragwerksplanung zu ermächtigen, welches in Stufe 2 des
Verhandlungsverfahrens die höchste Bewertung erzielt hat.
2.
Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat mit der Beauftragung des
Büros für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung zu ermächtigen,
welches in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens die höchste Bewertung erzielt
hat.