Betreff
Sickingen-Gymnasium Landstuhl - Gesamtsanierung: Vergabe Tragwerksplanung und Planung der technischen Gebäudeausstattung
Vorlage
1088/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis beabsichtigt als Träger des Sickingen-Gymnasiums in Landstuhl die Gesamtsanierung des Schulgebäudes. Diese wird unter anderem erforderlich, da das Gebäude brandschutztechnisch ertüchtigt werden muss und überdies einen erheblichen baulichen Erneuerungsbedarf aufweist.

 

Die Sanierung soll das Schulgebäude inklusive der o. g. Nebengebäude umfassen. Ausgenommen hiervon ist der überwiegende Teil der Sporthalle, da diese bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde. Hauptbestandteil der Sanierung wird die Ertüchtigung des Gesamtgebäudes auf Grundlage der Feststellungen im Brandschutzkonzept sowie der Erkenntnisse aus der detaillierten baulichen Bestandsaufnahme bilden. Darüber hinaus werden verschiedene Fachräume und Toilettenanlagen auf den neuesten Stand gebracht sowie eine komplette Schließanlage konzipiert.

 

Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 18.06.2018 wurden die Objektplanungsleistungen an das Architekturbüro Christl+Bruchhäuser in Frankfurt vergeben. Die ausführliche Einstiegsbesprechung zusammen mit der Schulleitung hat vor ca. 2 Wochen stattgefunden, das Büro hat mit der umfassenden Bestandsaufnahme begonnen.

 

Des Weiteren sind noch die Leistungen für die Tragwerksplanung und die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zu vergeben. Beide Planungsleistungen wurden, wie schon die Objektplanung, europaweit im mehrstufigen Verfahren ausgeschrieben.

 

Die Verhandlungsgespräche der 2. Stufe stehen unmittelbar bevor. Für die Tragwerksplanung wird mit drei Büros verhandelt, im Bereich der Planung der technischen Gebäudeausrüstung haben sich zwei Büros für die zweite Stufe qualifiziert.

 

Für beide Planungsleistungen soll jeweils das Büro, welches in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens die höchste Bewertung erzielt, mit der Planung beauftragt werden.

 

Die Honorarsumme für die gesamte Planungsleistung Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1-9 HOAI) wird auf ca. 325.000 EUR geschätzt, für die TGA-Planung wird von einer Honorarsumme von ca. 300.000 EUR ausgegangen.

 

Die Förderanträge können erst gestellt werden, wenn die Entwurfsplanungen (LPH 1-3) vorliegen. Die Vergabe bis einschließlich Leistungsphase (LPH) 3 ist insoweit förderunschädlich.

 

Deshalb soll in beiden Fällen die Beauftragung aller Leistungsphasen stufenweise erfolgen. Zunächst sollen also die Leistungsphasen LPH 1-3 beauftragt werden. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung für die LPH 4-9  ist damit nicht verbunden.

 

Da die Bauphase an die bewilligten Förderungen gebunden sein wird (die beantragte und erwartete Förderung aus KI 3.0, 2.Kapitel ist zeitlich bis Ende 2022 befristet), ist es notwendig, schnellstmöglich mit der Bestandsaufanahme und der Planung der ersten drei Leistungsphasen nicht nur in der Objektplanung, sondern auch in der Tragwerksplanung sowie der TGA-Planung zu beginnen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, das jeweils in der Stufe 2 überzeugende Büro mit den Planungsleistungen zu beauftragen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat mit der Beauftragung des Büros für die Tragwerksplanung zu ermächtigen, welches in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens die höchste Bewertung erzielt hat.

 

2.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Landrat mit der Beauftragung des Büros für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung zu ermächtigen, welches in Stufe 2 des Verhandlungsverfahrens die höchste Bewertung erzielt hat.