Betreff
Rettungswache Schwedelbach - Zuwendungsbescheid
Vorlage
1093/2018
Aktenzeichen
3.5/tm/12701
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 09.02.2015 hat der Kreistag der Bedarfsanerkennung für den Neubau einer Rettungswache in der Verbandsgemeinde Weilerbach am Standort Schwedelbach zugestimmt. Der Kreistag hat außerdem am 11.07.2016 beschlossen, den DRK Landesverband Rheinland-Pfalz (im Auftrag DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH) mit dem Bau der Rettungswache zu beauftragen und die gesetzliche Zuwendung i.H.v. 75% der zuwendungsfähigen Kosten zuzusichern.

 

Die DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH hat die Kostenberechnung nach DIN 276 sowie den Zuwendungsantrag für die Maßnahme am 10.10.2018 eingereicht. Die im Zuwendungsantrag aufgeführten Gesamtkosten betragen 1.485.848,36 Euro. Diesem Betrag entsprechend erhält die DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH gemäß § 11 Abs. 3 RettDG vom Landkreis Kaiserslautern eine Zuwendung in Höhe von maximal 1.114.386,27 Euro (=75%).

 

Hinweis:

Die baufachliche Prüfung hinsichtlich der zuwendungsfähigen Kosten durch die Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist noch nicht abgeschlossen. Je nach Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten kann sich die Zuwendung des Landkreises i.H.v 1.114.386,27 Euro noch reduzieren.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung bzw. werden in den nächsten Haushaltsjahren eingeplant.

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, der DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH gemäß den Bedingungen im Zuwendungsbescheid eine Zuwendung i.H.v. 75% der festgestellten zuwendungsfähigen Kosten  für den Neubau der Rettungswache in Schwedelbach zu gewähren.