Sachverhalt:
Mit Beschluss vom
09.02.2015 hat der Kreistag der Bedarfsanerkennung für den Neubau einer
Rettungswache in der Verbandsgemeinde Weilerbach am Standort Schwedelbach
zugestimmt. Der Kreistag hat außerdem am 11.07.2016 beschlossen, den DRK
Landesverband Rheinland-Pfalz (im Auftrag DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH)
mit dem Bau der Rettungswache zu beauftragen und die gesetzliche Zuwendung
i.H.v. 75% der zuwendungsfähigen Kosten zuzusichern.
Die
DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH hat die Kostenberechnung nach DIN 276 sowie
den Zuwendungsantrag für die Maßnahme am 10.10.2018 eingereicht. Die im
Zuwendungsantrag aufgeführten Gesamtkosten betragen 1.485.848,36 Euro. Diesem
Betrag entsprechend erhält die DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH gemäß § 11
Abs. 3 RettDG vom Landkreis Kaiserslautern eine Zuwendung in Höhe von maximal
1.114.386,27 Euro (=75%).
Hinweis:
Die baufachliche
Prüfung hinsichtlich der zuwendungsfähigen Kosten durch die Abteilung Bauen und
Umwelt der Kreisverwaltung Kaiserslautern ist noch nicht abgeschlossen. Je nach
Feststellung der zuwendungsfähigen Kosten kann sich die Zuwendung des
Landkreises i.H.v 1.114.386,27 Euro noch reduzieren.
Die notwendigen
Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung bzw. werden in
den nächsten Haushaltsjahren eingeplant.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, der DRK-Rettungsdienst Westpfalz GmbH gemäß den Bedingungen im Zuwendungsbescheid eine Zuwendung i.H.v. 75% der festgestellten zuwendungsfähigen Kosten für den Neubau der Rettungswache in Schwedelbach zu gewähren.