Betreff
Nachwahl eines Vertreters im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern
Vorlage
1108/2018
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern ist Mitglied des „Zweckverbandes Kreissparkasse Kaiserslautern“, der Träger der Kreissparkasse Kaiserslautern ist.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Kreissparkasse Kaiserslautern besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden des Zweckverbandes sowie dem Leiter der Verwaltung des weiteren Zweckverbandsmitgliedes als dessen Stellvertreter, 12 weiteren Mitgliedern, von denen 11 auf Vorschlag des Landkreises Kaiserslautern und 1 auf Vorschlag der Stadt Landstuhl zu wählen sind und 7 Sparkassenmitarbeitern.

 

Zuständig für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder ist die Verbandsversammlung, § 6 Nr. 6 Verbandsordnung.

 

Dem Kreistag obliegt es danach, einen Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin für jedes Mitglied zu machen.

 

Nach § 6 Abs. 1 SpkG werden die Verwaltungsratsmitglieder von den Vertretungen der Träger – Träger der Sparkasse ist der Zweckverband – für die Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Errichtungsträgers gewählt. Ihre Amtszeit beginnt mit ihrer Wahl, sie bleiben bis zur Neuwahl des Verwaltungsrates im Amt. Für die Wahl gilt § 39 LKO. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen, § 6 Abs. 2 SpkG.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 SpkG müssen die Mitglieder nicht der Vertretung des Errichtungsträgers (Zweckverband) angehören.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 SpkG dürfen die Vertretungen der Träger zu Verwaltungsratsmitgliedern nur Personen wählen, die wirtschaftliche Sachkenntnisse und Erfahrungen besitzen, persönlich geeignet und bereit sind, die Erfüllung der Sparkassenaufgaben zu fördern. Sie sollen verschiedenen Berufen angehören.


 

Von der Wahl ausgeschlossen sind nach § 5 Abs. 2 SpkG u. a. Personen, die an mit der Sparkasse im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt, Mitglieder deren Organe oder bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sind, sowie Sparkassenmitarbeiter.

 

Dieter Siegfried hat sein Mandat im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern niedergelegt.

 

Die Nachwahl eines Vertreters bzw. einer Vertreterin im Verwaltungsrat ist daher erforderlich.

 

Vorschlagsberechtigt für die Nachwahl ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag schlägt Herrn Andreas Markus zum Vertreter in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern vor. Als dessen Stellvertretung wird Frau Doris Siegfried vorgeschlagen.