Sachverhalt:
Der Landkreis Kaiserslautern ist Mitglied des „Zweckverbandes
Kreissparkasse Kaiserslautern“, der Träger der Kreissparkasse Kaiserslautern
ist.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der Kreissparkasse Kaiserslautern besteht
der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden des Zweckverbandes sowie dem Leiter der
Verwaltung des weiteren Zweckverbandsmitgliedes als dessen Stellvertreter, 12
weiteren Mitgliedern, von denen 11 auf Vorschlag des Landkreises Kaiserslautern
und 1 auf Vorschlag der Stadt Landstuhl zu wählen sind und 7
Sparkassenmitarbeitern.
Zuständig für die Wahl der Verwaltungsratsmitglieder ist die
Verbandsversammlung, § 6 Nr. 6 Verbandsordnung.
Dem Kreistag obliegt es danach, einen Vorschlag für die Wahl der
Mitglieder des Verwaltungsrates sowie eines/einer
Stellvertreters/Stellvertreterin für jedes Mitglied zu machen.
Nach § 6 Abs. 1 SpkG werden die Verwaltungsratsmitglieder von den
Vertretungen der Träger – Träger der Sparkasse ist der Zweckverband – für die
Dauer der Wahlzeit der Vertretung des Errichtungsträgers gewählt. Ihre Amtszeit
beginnt mit ihrer Wahl, sie bleiben bis zur Neuwahl des Verwaltungsrates im
Amt. Für die Wahl gilt § 39 LKO. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu
wählen, § 6 Abs. 2 SpkG.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 3 SpkG müssen die Mitglieder nicht der Vertretung
des Errichtungsträgers (Zweckverband) angehören.
Gemäß § 5 Abs. 2 SpkG dürfen die Vertretungen der Träger zu
Verwaltungsratsmitgliedern nur Personen wählen, die wirtschaftliche
Sachkenntnisse und Erfahrungen besitzen, persönlich geeignet und bereit sind,
die Erfüllung der Sparkassenaufgaben zu fördern. Sie sollen verschiedenen Berufen
angehören.
Von der Wahl ausgeschlossen sind nach § 5 Abs. 2 SpkG u. a. Personen,
die an mit der Sparkasse im Wettbewerb stehenden Unternehmen beteiligt,
Mitglieder deren Organe oder bei einem solchen Unternehmen beschäftigt sind,
sowie Sparkassenmitarbeiter.
Dieter Siegfried
hat sein Mandat im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern
niedergelegt.
Die Nachwahl eines Vertreters bzw. einer Vertreterin im Verwaltungsrat
ist daher erforderlich.
Vorschlagsberechtigt für die Nachwahl ist die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag schlägt Herrn Andreas Markus zum Vertreter in den
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Kaiserslautern vor. Als dessen
Stellvertretung wird Frau Doris Siegfried vorgeschlagen.