Betreff
Nachtragshaushalt 2018 des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
1111/2018
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Verfügung vom 11.04.2018 wurde die Haushaltssatzung des Landkreises Kaiserslautern für das Haushaltsjahr 2018 von der Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.

 

Veränderungen im bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres erfordern den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan.

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

 

 

gegenüber
bisher

Euro

erhöht um

 

Euro

vermindert
um

Euro

nunmehr
festgesetzt auf

Euro

1.      im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

163.759.836

 

574.425

163.185.411

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

163.741.819

5.745.658

 

169.487.477

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

18.017

 

6.320.083

- 6.302.066

 

 

 

 

 

2.      im Finanzhaushalt

         die ordentlichen Einzahlungen

161.110.631

 

574.425

160.536.206

die ordentlichen Auszahlungen

157.145.736

5.745.658

 

162.891.394

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

3.964.895

 

6.320.083

- 2.355.188

 

 

 

 

 

die außerordentlichen Einzahlungen

0

 

 

0

die außerordentlichen Auszahlungen

0

 

 

0

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen

0

 

 

0

 

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

18.295.600

 

 

18.295.600

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

29.952.083

 

 

29.952.083

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

- 11.656.483

 

 

- 11.656.483

 

 

 

 

 

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

11.656.483

4.635.788

 

16.292.271

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.964.895

 

1.684.295

2.280.600

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit[1]

7.691.588

6.320.083

 

14.011.671

 

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der Einzahlungen

191.062.714

4.061.363

 

195.124.077

der Gesamtbetrag der Auszahlungen

191.062.714

4.061.363

 

195.124.077

die Veränderung des Finanzmittelbestands

im Haushaltsjahr

0

 

 

0

 

 

Die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 16.292.271 Euro setzen sich zusammen aus

 

·         Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten                                                        11.656.483 €

·         Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten                                                             4.635.788 €

 

Der vom Kreistag am 19.02.2018 festgesetzte und am 11.04.2018 aufsichtsbehördlich genehmigte Gesamtbetrag der Investitionskredite bleibt mit 11.656.483 € unverändert, ebenso der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 7.825.200 €.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 240 Mio. € ebenfalls unverändert.

 

 



[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt aufgrund der §§ 17, 25 und 57 der Landkreisordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 188) zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) und den §§ 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21) die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 mit den beigefügten Anlagen in der Fassung des vorliegenden Entwurfs.