Sachverhalt:
Nachdem aufgrund der Entwicklung der
Flüchtlingszahlen seit 2015 landesweit zunächst keine ausreichende Anzahl an
Schwerpunktjugendämtern gewonnen werden konnten, waren zwischenzeitlich alle
Jugendämter in Rheinland-Pfalz mit der akuten Notversorgung und den
Clearingaufgaben befasst und erhielten in einer Übergangsphase bis 31.12.2016
die Fallkostenpauschale in Höhe von 1.046 Euro. Ab dem 01.01.2017 galten nur
noch die Jugendämter als Schwerpunktjugendämter, die gemäß der Landesverordnung
über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer
Kinder und Jugendlicher eine entsprechende Zweckvereinbarung abgeschlossen
hatten.
Mit Beschluss des Kreistags vom
06.09.2017 hat der Landkreis Kusel mit dem Donnersbergkreis eine
Zweckvereinbarung zur Bildung eines Schwerpunktjugendamtes, angesiedelt beim
Landkreis Kusel, geschlossen. Die Zweckvereinbarung beinhaltet Regelungen zur
Kommunikation und Kooperation sowie zu Aufgaben, Zielen und dem Umgang mit
Konflikten. Die Zweckvereinbarung wurde von der Kommunalaufsicht (ADD)
genehmigt. Auch von Seiten der zuständigen Fachbehörde, dem Landesjugendamt,
gab es keine Einwände.
Im Rahmen eines Gesprächs der
Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Rheinland-Pfalz im Mai 2018 mit dem
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Rheinland-Pfalz (MFFJIV) zur weiteren Umsetzung des § 42f SGB VIII (Verfahren
zur Alterseinschätzung von UMA) wurde seitens des Landes deutlich gemacht, dass
man im sog. Clearingverfahren wegen der besonderen Komplexität und der sehr
speziellen Fragestellungen bei der Inobhutnahme junger Flüchtlinge aus
unterschiedlichsten Herkunftsländern und mit häufig sehr problematischen
Fluchterfahrungen nunmehr die ursprünglich vorgesehene
Zuständigkeitskonzentration vornehmen und die Kompetenzen bei 4
Schwerpunktjugendämtern (Stadt Trier, Landkreis Mainz-Bingen, Stadt Mainz,
Landkreis Kusel) bündeln möchte. Alle 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz sollen
sich dementsprechend einem der 4 vorgesehenen Schwerpunktjugendämter
anschließen.
Der Kreistag des Landkreises Kusel
hatte bereits in seiner Sitzung vom 02.12.2015 die Einrichtung eines
Schwerpunktjugendamtes zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge beschlossen.
Das Kreisjugendamt Kusel hat
zwischenzeitlich die Kompetenzen, die insbesondere in der Phase der (vorläufigen)
Inobhutnahme benötigt werden, gezielt aufgebaut und weiterentwickelt. Nicht
zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen, die man im Zuge der Inobhutnahmen in der
Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Kusel seit deren Inbetriebnahme
sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
des Donnersbergkreises gesammelt hat, verfügt
das Kreisjugendamt Kusel über Fachpersonal mit dem entsprechenden Wissen und
den notwendigen Handlungskompetenzen, um sich dieser verantwortungsvollen
Aufgaben zu stellen. In Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, wurden
daher mit den Jugendämtern der Städte Zweibrücken und Pirmasens sowie den
Landkreisen Südwestpfalz und Kaiserslautern Gespräche hinsichtlich einer
Zusammenarbeit mit dem Ergebnis geführt, dass - auf Basis der Zweckvereinbarung
mit dem Donnersbergkreis - nunmehr eine multilaterale Zweckvereinbarung
abgeschlossen werden soll (siehe Anlage).
Nach Abschluss dieser Vereinbarung
wird das Kreisjugendamt Kusel als Schwerpunktjugendamt grundsätzlich für die
Inobhutnahmen nach § 42 ff. SGB VIII von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen zuständig, die im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter
Zweibrücken, Pirmasens, Südwestpfalz und Kaiserslautern (Landkreis)
aufgegriffen werden oder dort um Asyl bitten.
Die im Rahmen einer Inobhutnahme
minderjähriger Flüchtlinge nach § 42 ff. SGB VIII entstehenden Kosten werden
künftig nur noch zwischen dem Land und den Schwerpunktjugendämtern erstattet.
Den Schwerpunktjugendämtern obliegt u.a. die Aufgabe der Alterseinschätzung bis
hin zur Veranlassung medizinischer Untersuchungen zur Altersfeststellung in
begründeten Zweifelsfällen. Zur Abdeckung der Personal- und Sachkosten wird nur
noch den Schwerpunktjugendämtern die Verwaltungskostenpauschale gewährt.
Weitere Informationen zum
Verfahrensablauf und zur Aufgabenbeschreibung sind aus dem beigefügten Entwurf
der Zweckvereinbarung ersichtlich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt dem Abschluss
einer multilateralen Zweckvereinbarung „Schwerpunktjugendamt“ zwischen dem
Landkreis Kusel und den Städten Zweibrücken und Pirmasens sowie den Landkreisen
Südwestpfalz und Kaiserslautern zu und beauftragt die Verwaltung, diese
umzusetzen.