Betreff
Multilaterale Zweckvereinbarung "Schwerpunktjugendamt" zwischen dem Landkreis Kusel und den Städten Zweibrücken und Pirmasens sowie den Landkreisen Südwestpfalz und Kaiserslautern
Vorlage
1112/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem aufgrund der Entwicklung der Flüchtlingszahlen seit 2015 landesweit zunächst keine ausreichende Anzahl an Schwerpunktjugendämtern gewonnen werden konnten, waren zwischenzeitlich alle Jugendämter in Rheinland-Pfalz mit der akuten Notversorgung und den Clearingaufgaben befasst und erhielten in einer Übergangsphase bis 31.12.2016 die Fallkostenpauschale in Höhe von 1.046 Euro. Ab dem 01.01.2017 galten nur noch die Jugendämter als Schwerpunktjugendämter, die gemäß der Landesverordnung über das Verfahren zur landesinternen Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher eine entsprechende Zweckvereinbarung abgeschlossen hatten.

 

Mit Beschluss des Kreistags vom 06.09.2017 hat der Landkreis Kusel mit dem Donnersbergkreis eine Zweckvereinbarung zur Bildung eines Schwerpunktjugendamtes, angesiedelt beim Landkreis Kusel, geschlossen. Die Zweckvereinbarung beinhaltet Regelungen zur Kommunikation und Kooperation sowie zu Aufgaben, Zielen und dem Umgang mit Konflikten. Die Zweckvereinbarung wurde von der Kommunalaufsicht (ADD) genehmigt. Auch von Seiten der zuständigen Fachbehörde, dem Landesjugendamt, gab es keine Einwände.

 

Im Rahmen eines Gesprächs der Leiterinnen und Leiter der Jugendämter in Rheinland-Pfalz im Mai 2018 mit dem Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV) zur weiteren Umsetzung des § 42f SGB VIII (Verfahren zur Alterseinschätzung von UMA) wurde seitens des Landes deutlich gemacht, dass man im sog. Clearingverfahren wegen der besonderen Komplexität und der sehr speziellen Fragestellungen bei der Inobhutnahme junger Flüchtlinge aus unterschiedlichsten Herkunftsländern und mit häufig sehr problematischen Fluchterfahrungen nunmehr die ursprünglich vorgesehene Zuständigkeitskonzentration vornehmen und die Kompetenzen bei 4 Schwerpunktjugendämtern (Stadt Trier, Landkreis Mainz-Bingen, Stadt Mainz, Landkreis Kusel) bündeln möchte. Alle 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz sollen sich dementsprechend einem der 4 vorgesehenen Schwerpunktjugendämter anschließen.

 

Der Kreistag des Landkreises Kusel hatte bereits in seiner Sitzung vom 02.12.2015 die Einrichtung eines Schwerpunktjugendamtes zur Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge beschlossen.

 

Das Kreisjugendamt Kusel hat zwischenzeitlich die Kompetenzen, die insbesondere in der Phase der (vorläufigen) Inobhutnahme benötigt werden, gezielt aufgebaut und weiterentwickelt. Nicht zuletzt auch aufgrund der Erfahrungen, die man im Zuge der Inobhutnahmen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) in Kusel seit deren Inbetriebnahme sowie im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Donnersbergkreises gesammelt hat, verfügt das Kreisjugendamt Kusel über Fachpersonal mit dem entsprechenden Wissen und den notwendigen Handlungskompetenzen, um sich dieser verantwortungsvollen Aufgaben zu stellen. In Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium, wurden daher mit den Jugendämtern der Städte Zweibrücken und Pirmasens sowie den Landkreisen Südwestpfalz und Kaiserslautern Gespräche hinsichtlich einer Zusammenarbeit mit dem Ergebnis geführt, dass - auf Basis der Zweckvereinbarung mit dem Donnersbergkreis - nunmehr eine multilaterale Zweckvereinbarung abgeschlossen werden soll (siehe Anlage).

 

Nach Abschluss dieser Vereinbarung wird das Kreisjugendamt Kusel als Schwerpunktjugendamt grundsätzlich für die Inobhutnahmen nach § 42 ff. SGB VIII von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständig, die im Zuständigkeitsbereich der Jugendämter Zweibrücken, Pirmasens, Südwestpfalz und Kaiserslautern (Landkreis) aufgegriffen werden oder dort um Asyl bitten.

 

Die im Rahmen einer Inobhutnahme minderjähriger Flüchtlinge nach § 42 ff. SGB VIII entstehenden Kosten werden künftig nur noch zwischen dem Land und den Schwerpunktjugendämtern erstattet. Den Schwerpunktjugendämtern obliegt u.a. die Aufgabe der Alterseinschätzung bis hin zur Veranlassung medizinischer Untersuchungen zur Altersfeststellung in begründeten Zweifelsfällen. Zur Abdeckung der Personal- und Sachkosten wird nur noch den Schwerpunktjugendämtern die Verwaltungskostenpauschale gewährt.

 

Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Aufgabenbeschreibung sind aus dem beigefügten Entwurf der Zweckvereinbarung ersichtlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt dem Abschluss einer multilateralen Zweckvereinbarung „Schwerpunktjugendamt“ zwischen dem Landkreis Kusel und den Städten Zweibrücken und Pirmasens sowie den Landkreisen Südwestpfalz und Kaiserslautern zu und beauftragt die Verwaltung, diese umzusetzen.