Betreff
Schülerbeförderung REHA Westpfalz
Vorlage
1137/2018
Aktenzeichen
3.1/sp/24101-524120
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach europaweiter Ausschreibung und Beschluss durch die Kreisgremien wurde mit Vertrag vom 10.07.2015 der DRK Kaiserslautern-Land Behindertenhilfe gGmbH die Durchführung der Schülerbeförderung zur Schule der REHA Westpfalz übertragen.

 

Der Vertrag sah unter § 2 Nr. 1 Satz 1 eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend mit dem ersten Schultag des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 vor. Gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 des Vertrages kann der Auftraggeber (also der Landkreis Kaiserslautern) zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber der DRK-Behindertenhilfe, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern.

 

Sollte diese Option nicht in Anspruch genommen werden, wäre dieses Jahr eine erneute europaweite Ausschreibung erforderlich, da die Beschaffung der eingesetzten (Spezial-)Fahrzeuge gegebenenfalls mehrere Monate in Anspruch nimmt. Insofern ist aus Gründen des Antidiskriminierungsgebots, etwa ein Jahr zwischen Ausschreibung und Beginn der Vertragsleistungen einzuhalten.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die vorhandene Option zu ziehen und den Vertrag durch schriftliche Erklärung vorerst um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass keine Erkenntnisse vorliegen, ob eine erneute Ausschreibung sich be- oder entlastend auf den Kreishaushalt auswirken würde. Die ermittelten Preisindexe vom statistischen Bundesamt in Wiesbaden, aufgrund dessen die Besetzt-Kilometer berechnet werden, sind jedoch stetig am Steigen.

 

Nach Mitteilung des Auftragnehmers wird von dort die Verlängerung um ein weiteres Schuljahr begrüßt.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Verlängerung des Vertrages vom 10.07.2015 gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 um ein weiteres Jahr (bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021) zu.