Sachverhalt:
Nach
europaweiter Ausschreibung und Beschluss durch die Kreisgremien wurde mit
Vertrag vom 10.07.2015 der DRK Kaiserslautern-Land Behindertenhilfe gGmbH die
Durchführung der Schülerbeförderung zur Schule der REHA Westpfalz übertragen.
Der
Vertrag sah unter § 2 Nr. 1 Satz 1 eine Laufzeit von fünf Jahren beginnend mit
dem ersten Schultag des Schuljahres 2015/2016 bis zum Ende des Schuljahres
2019/2020 vor. Gemäß § 2 Nr. 1 Satz 2 des Vertrages kann der Auftraggeber (also
der Landkreis Kaiserslautern) zweimal durch einseitige schriftliche Erklärung
gegenüber der DRK-Behindertenhilfe, die bis 3 Monate vor Vertragsende
zugegangen sein muss, den Vertrag um jeweils ein Jahr zu unveränderten
Bedingungen verlängern.
Sollte
diese Option nicht in Anspruch genommen werden, wäre dieses Jahr eine erneute
europaweite Ausschreibung erforderlich, da die Beschaffung der eingesetzten
(Spezial-)Fahrzeuge gegebenenfalls mehrere Monate in Anspruch nimmt. Insofern
ist aus Gründen des Antidiskriminierungsgebots, etwa ein Jahr zwischen
Ausschreibung und Beginn der Vertragsleistungen einzuhalten.
Die
Verwaltung schlägt deshalb vor, die vorhandene Option zu ziehen und den Vertrag
durch schriftliche Erklärung vorerst um ein weiteres Jahr zu verlängern. Es
wird in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam gemacht, dass keine Erkenntnisse
vorliegen, ob eine erneute Ausschreibung sich be- oder entlastend auf den
Kreishaushalt auswirken würde. Die ermittelten Preisindexe vom statistischen
Bundesamt in Wiesbaden, aufgrund dessen die Besetzt-Kilometer berechnet werden,
sind jedoch stetig am Steigen.
Nach
Mitteilung des Auftragnehmers wird von dort die Verlängerung um ein weiteres
Schuljahr begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag stimmt der Verlängerung des Vertrages vom 10.07.2015 gemäß § 2 Nr. 1
Satz 2 um ein weiteres Jahr (bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021) zu.