Betreff
Wirtschaftsplan 2019 für die Abfallentsorgungseinrichtung des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
1138/2018
Aktenzeichen
5.4/MM/53790-WP19
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und den Anlagen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplans der Einrichtung Abfallentsorgung 2019 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:

 

 

1) im Erfolgsplan

 

 

 

 

2019

Erträge

 

 

 

 

 

€ 17.680.150,00

Aufwendungen

 

 

 

 

€ 17.759.108,85

Jahresergebnis

 

 

 

 

€ - 78.958.85

 

 

 

 

 

 

 

2) im Vermögensplan

 

 

 

 

 

Einnahmen

 

 

 

 

 

€ 605.288,89

Ausgaben

 

 

 

 

 

€ 605.288,89

 

 

 

 

 

 

 

3) die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan

Darlehen vom Kreditmarkt

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

4) die Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                    -  

 

 

 

 

 

 

 

5) den Höchstbetrag für die Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität

(Betriebsmittelkreditermächtigung)

 

 

 

   5.000.000,00 €

 

 

Die veranschlagten Wirtschaftsplandaten beruhen überwiegend auf den prognostizierten Abfallmengen und Mengenentwicklungen aus dem Zwischenbericht zum 30.09.2018, verbunden mit den Berechnungen und erwarteten Kostenentwicklungen aus der dreijährigen Gebührenplankalkulation 2018 – 2020.

 

Die zugrunde liegenden Kosten ergeben sich überwiegend aus den erzielten Ausschreibungsergebnissen der Generalausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen zum 01.01.2018 sowie damit verbundener vertraglicher Preisanpassungen.

 

Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt bei Bedarf in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.

 

Die endgültige Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2019 durch den Kreistag.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den beigefügten Wirtschaftsplan 2019 festzustellen.