Sachverhalt:
Nach § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und den Anlagen.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans der Einrichtung Abfallentsorgung 2019 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und stellt sich in der Übersicht wie folgt dar:
1) im Erfolgsplan |
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2019 |
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Erträge |
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€ 17.680.150,00 |
Aufwendungen |
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€ 17.759.108,85 |
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Jahresergebnis |
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€ - 78.958.85 |
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2) im Vermögensplan |
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Einnahmen |
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€ 605.288,89 |
Ausgaben |
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€ 605.288,89 |
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3) die Aufnahme von Krediten zur
Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan |
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Darlehen vom Kreditmarkt |
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- € |
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4) die
Verpflichtungsermächtigungen |
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- € |
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5) den Höchstbetrag für die
Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Liquidität |
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(Betriebsmittelkreditermächtigung) |
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5.000.000,00 € |
Die veranschlagten Wirtschaftsplandaten beruhen überwiegend auf den prognostizierten Abfallmengen und Mengenentwicklungen aus dem Zwischenbericht zum 30.09.2018, verbunden mit den Berechnungen und erwarteten Kostenentwicklungen aus der dreijährigen Gebührenplankalkulation 2018 – 2020.
Die zugrunde liegenden Kosten ergeben sich überwiegend aus den erzielten Ausschreibungsergebnissen der Generalausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen zum 01.01.2018 sowie damit verbundener vertraglicher Preisanpassungen.
Eine detaillierte Erläuterung der einzelnen wesentlichen Positionen erfolgt bei Bedarf in der Sitzung des Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschusses.
Die endgültige Feststellung des Wirtschaftsplans erfolgt im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Kreishaushalt 2019 durch den Kreistag.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Abfallwirtschaftsausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss und dem Kreistag, den beigefügten Wirtschaftsplan 2019 festzustellen.