Sachverhalt:
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Aufstellung zum
Budget 0704 verwiesen. Nachfolgend aufgeführt sind Erläuterungen zu den
Ansätzen, die sich gegenüber dem Jahr 2018 verändert haben.
Erträge
24101-414422 - Zuweisung Schülerbeförderung
Gemäß den Orientierungsdaten vom
Statistischen Landesamt steigt die Landeszuweisung zum Ausgleich von
Beförderungskosten auf 4.685.000 Euro. Die Berechnung der Zuweisung basiert auf
den Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung im Bereich ÖPNV/Schülerbeförderung
aus dem Jahr 2017.
54702-414420 - Zuweisung Nahverkehrgesetz
Aufgrund der Jahresrechnung 2017 erfolgt eine Erhöhung um
13.000 Euro auf 135.000 Euro.
Aufwendungen
24101-524110 - Fahrausweise ÖPNV
Aufgrund der Tariferhöhung des VRN
zum 01.01.2019 fallen höhere Kosten bei den Fahrkarten an. Der Ansatz wird um
50.000 Euro auf 3.150.000 Euro erhöht. Die Jahresrechnung 2017 zeigte bereits
Ausgaben in Höhe von rund 3.090.000 Euro.
24101-524111 - Erstattung Fahrkosten
Aufgrund der Jahresrechnung 2017
erfolgt eine Reduzierung um 10.000 Euro auf 115.000 Euro.
24101-524120 - Freigestellter Schülerverkehr
Es erfolgt eine Erhöhung um 35.000
Euro auf 985.000 Euro. Im Bereich der Förderschulen/Schwerpunktschulen steigen
die Beförderungskosten aufgrund gestiegener Fallzahlen an.
24101-524130 - Ausgleichsleistungen im ÖPNV
Der Ansatz wird um 70.000 Euro auf
1.850.000 Euro erhöht. Die Angebotsunterlagen für beide Buslose (KL-Nordwest
und KL-Südwest) beinhalten eine Dynamisierung der Kosten. Die entsprechenden
Kosten wurden im Rahmen der europaweiten Ausschreibung ermittelt.
24101-525430 – Kostenerstattung FÖS Am Beilstein
Der Ansatz wird um 14.000 Euro auf
89.000 Euro erhöht. Das Jahresergebnis 2017 betrug rund 95.000 Euro. Nach
Hochrechnung der Kosten der Stadt KL für die Beförderung der Beilsteinschule
liegt der Erstattungsbetrag auf Seiten des Landkreis Kaiserslautern für das
Jahr 2019 bei knapp unter 89.000 Euro.
54701-563930 - Projektkosten
Der Ansatz wird um 40.000 Euro auf
200.000 Euro erhöht. Die Kosten
entstehen für den Baustellenfahrplan der Linie 132 aufgrund der Sperrung der
Ortsdurchfahrt Otterbach. Nach Beendigung der Sperrung der Ortsdurchfahrt
Otterbach entfallen diese Kosten wieder.
54702 – 544331 – Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn 1. Stufe
Der Ansatz (bisher 5.000 Euro)
wird gestrichen, da in den letzten Jahren keine Abschlussrechnung erfolgte.
Sofern der Betrag in 2019 angefordert wird, kann dieser über das Budget
beglichen werden.
54702-544332 – Umlage an ZRN, Anteil S-Bahn KL-HOM
Es erfolgt eine Reduzierung um
11.000 Euro auf 21.000 Euro. Die Grundlage hierfür basiert auf dem
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
54702-541444 – Umlage an ZRN, Anteil Ausbau HOM-ZW
Der Ansatz wird um 12.000 Euro auf
42.000 Euro erhöht. Grundlage ist die Finanzierungsvereinbarung des VRN zur
Reaktivierung der Schienenstrecke Homburg-Zweibrücken im Rahmen des
S-Bahn-Verkehrs.
54702-544330 – Allgemeine Umlage an ZRN (Verbundbeitrag)
Der Ansatz für den Verbundbeitrag
wird um 12.000 Euro auf 467.000 Euro erhöht. Grundlage hierfür ist der
Wirtschaftsplan des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Neckar.
Beschlussvorschlag:
Der ÖPNV-Ausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Ansätze für das Jahr 2019
wie vorgeschlagen in den Haushalt zu übernehmen.