Betreff
Private Kindertagesstätte Schloss Wichtelmann, Otterbach; Bedarfsgerechter Ausbau
Vorlage
1149/2018
Aktenzeichen
4.1 Kita
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte Schloss Wichtelmann in Otterbach ist von den Räumlichkeiten gesehen sehr klein und es besteht ein dringender Bedarf diese Einrichtung bedarfsgerecht zu erweitern. Die Räumlichkeiten selbst hat der Trägerverein lediglich nur angemietet. Der Eigentümer des Gebäudes hat einen Anbau errichtet und diesbezüglich alle baulichen Umbaukosten übernommen. Lediglich der Innenausbau bzw. die Ausstattung ist vom Trägerverein zu übernehmen.

In diesem Anbau soll eine neue Küche, ein zweiter Gruppenraum für entsprechende zusätzliche Betreuungsangebote und die Essensausgabe, sowie ein Büro entstehen.

Gleichzeitig wird im alten Gebäude eine weitere Toilette als Herrentoilette errichtet. Außerdem wird ein separater Wickel- und Waschbereich und sowie ein Personalraum umgebaut.

Aus dem Anbau gelangt man dann künftig in den Außenbereich, der vergrößert wird und mit entsprechenden Fallschutzmatten und Außenspielgeräten ausgestattet wird.

Der Trägerverein hat bisher alle mit der Einrichtung verbundenen Kosten selbst getragen. Es wurde bisher noch nie ein Baukostenzuschuss seitens des Landkreises Kaiserslautern gewährt.

Aufgrund der Feststellung  unseres Bausachverständigen wurden die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 31.961,21 € festgestellt.

 

Die vorläufige Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich deshalb wie folgt dar:

 

Zuwendungsfähige Kosten (nach Kreisrichtlinien) rd.:

31.961,00 €

Landes-/Bundeszuwendung

(0 U3-Kinder x 4.000,00 €):


                     0,00 €

Restfinanzierungsanteil:

31.961,00 €

Davon Trägeranteil (40%) rd.:

12.784,00 €

Kommunalanteil (60%):

19.177,00 €

davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Otterbach rd.:

 

5.479,00 €

Endgültiger Kreiszuschuss rd.:

13.698,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Trägerverein Schloss Wichtelmann e. V. wird zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesstätte „Schloss Wichtelmann“ ein vorläufiger Kreiszuschuss in Höhe von 13.698,00 € bewilligt.