Sachverhalt:
Der Entwurf des
Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich
der Ortsgemeinde Weilerbach einen rechnerischen Bedarf von 270 Plätzen
aus. Hiervon können
in den bereits vorhandenen Kindertagesstätten z. Z. 222 Plätze abgedeckt
werden. Es verbleibt demnach ein Fehlbedarf von 48 Plätzen. Aufgrund dieses
Fehlbedarfs hat deshalb die Ortsgemeinde Weilerbach im Medienzentrum eine
provisorische Gruppe mit 25 Plätzen eingerichtet. Außerdem wurden vorübergehend
9 weitere Kindergartenplätze Abdeckung des gestiegenen Bedarfs im Prot.
Kindergarten Janusz Korczak in Weilerbach geschaffen. Weitere 10 Plätze wurden
durch temporär angelegte Gruppenumwandlungen im kommunalen Kindergarten „Arche
Noah“ eingerichtet.
Die Ortsgemeinde Weilerbach
möchte nun diese provisorischen bzw. temporären Übergangslösungen wieder
rückgängig machen und zur Sicherstellung des gestiegenen Bedarfs und zwecks
Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuunsplatz, eine neue 3-gruppige Einrichtung errichten. Die
vom Architekten bezifferten Baukosten von rd. 2.093.144,00 € übersteigen die
max. förderfähigen Baukosten nach den Kreisrichtlinien deutlich.
Eine diesbezüglich
baufachliche Stellungnahme soll uns nach Mitteilung der Bauabteilung spätestens
bis zum Ende des Jahres vorgelegt werden.
Nach den Kreisrichtlinien können bei einer 3-gruppigen Einrichtung max. 1.200.000,00 € als zuwendungsfähig anerkannt werden. Der Differenzbetrag zwischen den berücksichtigungsfähigen Kosten und dem maximal zuwendungsfähigen Höchstbetrag (893.143,60 €) ist demnach von der Gemeinde Weilerbach zusätzlich zu übernehmen. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung hätte die Kommune dann insgesamt 1.305.643,60 € (412.500 € zuzüglich 893.143,60 €) zu tragen.
Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der
Träger des Jugendamtes entsprechend seiner
Verantwortung für die Sicherstellung
ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten
an den notwendigen Kosten angemessen zu
beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV
Investitionskosten des Ministeriums für
Bildung vom 05. September 2018).
Zuwendungsfähige max. Kosten
nach den Kreisrichtlinien rd.: |
1.200.000,00 € |
Landes-/Bundeszuwendung: |
|
3 neue Gruppen x 150.000,00 € |
450.000,00 € |
Restfinanzierungsanteil rd.: |
750.000,00 € |
davon Gemeindeanteil der
Ortsgemeinde Weilerbach (55 %) rd.: |
412.500,00 € |
vorgesehener Kreiszuschuss (45
%) rd.: |
337.500,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinde Weilerbach wird zum Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte „Im Ehwasen“ eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 337.500,00 € vorbehaltlich des Ergebnisses der baufachlichen Stellungnahme und der Bezuschussung von 3 Gruppen durch das Land bewilligt.