Betreff
Ortsgemeinde Weilerbach; Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte
Vorlage
1155/2018
Aktenzeichen
4.1 Kita 36502 019300
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Entwurf des Kindertagesstättenbedarfsplans des Landkreises Kaiserslautern weist im Bereich der Ortsgemeinde Weilerbach einen rechnerischen Bedarf von 270 Plätzen aus. Hiervon können in den bereits vorhandenen Kindertagesstätten z. Z. 222 Plätze abgedeckt werden. Es verbleibt demnach ein Fehlbedarf von 48 Plätzen. Aufgrund dieses Fehlbedarfs hat deshalb die Ortsgemeinde Weilerbach im Medienzentrum eine provisorische Gruppe mit 25 Plätzen eingerichtet. Außerdem wurden vorübergehend 9 weitere Kindergartenplätze Abdeckung des gestiegenen Bedarfs im Prot. Kindergarten Janusz Korczak in Weilerbach geschaffen. Weitere 10 Plätze wurden durch temporär angelegte Gruppenumwandlungen im kommunalen Kindergarten „Arche Noah“ eingerichtet.

Die Ortsgemeinde Weilerbach möchte nun diese provisorischen bzw. temporären Übergangslösungen wieder rückgängig machen und zur Sicherstellung des gestiegenen Bedarfs und zwecks Erfüllung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf einen Betreuunsplatz, eine neue 3-gruppige Einrichtung errichten. Die vom Architekten bezifferten Baukosten von rd. 2.093.144,00 € übersteigen die max. förderfähigen Baukosten nach den Kreisrichtlinien deutlich.

Eine diesbezüglich baufachliche Stellungnahme soll uns nach Mitteilung der Bauabteilung spätestens bis zum Ende des Jahres vorgelegt werden.

Nach den Kreisrichtlinien können bei einer 3-gruppigen Einrichtung max. 1.200.000,00 € als zuwendungsfähig anerkannt werden. Der Differenzbetrag zwischen den berücksichtigungsfähigen Kosten und dem maximal zuwendungsfähigen Höchstbetrag (893.143,60 €) ist demnach von der Gemeinde Weilerbach zusätzlich zu übernehmen. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung hätte die Kommune dann insgesamt 1.305.643,60 € (412.500 € zuzüglich 893.143,60 €) zu tragen.

      Nach § 15 Abs. 2 S . 2 KitaG hat sich der Träger des Jugendamtes entsprechend seiner 

      Verantwortung für die Sicherstellung ausreichender bedarfsgerechter Kindertagesstätten

      an den notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen (vgl. auch VV Nr. 1.2.6 der VV

      Investitionskosten des Ministeriums für Bildung vom 05. September 2018).

Zuwendungsfähige max. Kosten nach den Kreisrichtlinien rd.:

1.200.000,00 €

Landes-/Bundeszuwendung:

 

3 neue Gruppen x 150.000,00 €

450.000,00 €

Restfinanzierungsanteil rd.:

750.000,00 €

davon Gemeindeanteil der Ortsgemeinde Weilerbach (55 %) rd.:

412.500,00 €

vorgesehener Kreiszuschuss (45 %) rd.:

337.500,00 €

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinde Weilerbach wird zum Neubau einer kommunalen Kindertagesstätte „Im Ehwasen“ eine vorläufige Kreiszuwendung in Höhe von 337.500,00 € vorbehaltlich des Ergebnisses der baufachlichen Stellungnahme und der Bezuschussung von 3 Gruppen durch das Land bewilligt.