Betreff
Pflegesatz Bereitschaftspflege
Vorlage
1156/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII erfolgt die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen nach Möglichkeit im Rahmen der Bereitschaftspflege. Im Landkreis Kaiserslautern ist diese Form der Unterbringung seit 2009 möglich.

Hierzu wird mit geeigneten Pflegepersonen eine Vereinbarung getroffen, wonach bei Vorliegen einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen eine sofortige Aufnahme, also 24 Stunden, 7 Tage die Woche, erfolgen kann. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt und dient der Abklärung des weiteren Hilfebedarfs. Sie endet mit der Rückführung in die Herkunftsfamilie  und/oder der Entscheidung über die Gewährung weiterer Jugendhilfemaßnahmen.

 

In den letzten Jahren konnten Kinder und Jugendliche vermehrt in Krisensituationen in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden. Es hat sich gezeigt, dass diese Form der Unterbringung kindgerecht ist, weil in einer familiären Umgebung individuell auf die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden kann. Außerdem ist diese Form der Unterbringung erheblich kostengünstiger als die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (rd. 800% höher).

 

Bisher wurde für die familiäre Bereitschaftspflegebetreuung eine Bereithaltepauschale von monatlich 250,- € und zusätzlich bei tatsächlicher Unterbringung ein Entgeltsatz von monatlich 745,-, 826,- bzw. 916,- €, je nach Alter des Kindes, vereinbart. Hierdurch ergab sich ein Tagessatz von 33 € bis 38 €. Der Pflegesatz orientiert sich an den laufenden Leistungen zum Unterhalt bei Vollzeitpflege (nach der jeweils gültigen Fassung des Landesjugendamtes Rheinland-Pfalz). Seither wurde das Entgelt nicht mehr erhöht.

 

Die bisherigen Vereinbarungen waren aufgrund der rechtlichen Entwicklung in den letzten Jahren nicht nur inhaltlich zu überarbeiten. Um ein Abwandern der Pflegepersonen in die Bezirke umliegender Jugendämter zu vermeiden, ist auch die Vergütung anzupassen.

 

Zur Ermittlung der Vergütung wurde der vom Landesjugendamt für im Rahmen der Vollzeitpflege bei Pflegepersonen untergebrachte Kinder und Jugendliche herangezogen.

Der Pflegesatz setzt sich zusammen aus den Kosten für den Sachaufwand, die sich aktuell auf 522,- € bis 676,- € belaufen und den Kosten für Pflege und Erziehung, die 240,- € betragen. Um dem Aufwand für die Pflegepersonen gerecht zu werden, wurde der 3-fache Satz der Kosten für Pflege und Erziehung zu Grunde gelegt. Außerdem wurde die Bereithaltepauschale mit in den Tagessatz eingerechnet.

 

Dementsprechend soll das Entgelt für die Bereitschaftspflege auf 55,-€ pro Tag bei tatsächlicher Belegung erhöht werden. Die monatliche Bereithaltepausche könnte damit zukünftig entfallen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Entgeltregelung für die Bereitschaftspflege ab dem 01.01.2019 und setzt das Entgelt auf 55,- € pro Tag fest.