Sachverhalt:
Im Rahmen der
Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII erfolgt die Unterbringung eines Kindes oder
Jugendlichen nach Möglichkeit im Rahmen der Bereitschaftspflege. Im Landkreis
Kaiserslautern ist diese Form der Unterbringung seit 2009 möglich.
Hierzu wird mit
geeigneten Pflegepersonen eine Vereinbarung getroffen, wonach bei Vorliegen
einer akuten Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen eine sofortige
Aufnahme, also 24 Stunden, 7 Tage die Woche, erfolgen kann. Die Unterbringung
ist zeitlich begrenzt und dient der Abklärung des weiteren Hilfebedarfs. Sie
endet mit der Rückführung in die Herkunftsfamilie und/oder der Entscheidung über die Gewährung
weiterer Jugendhilfemaßnahmen.
In den letzten
Jahren konnten Kinder und Jugendliche vermehrt in Krisensituationen in
Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden. Es hat sich gezeigt, dass
diese Form der Unterbringung kindgerecht ist, weil in einer familiären Umgebung
individuell auf die besondere Situation der Kinder und Jugendlichen eingegangen
werden kann. Außerdem ist diese Form der Unterbringung erheblich
kostengünstiger als die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung
(rd. 800% höher).
Bisher wurde für
die familiäre Bereitschaftspflegebetreuung eine Bereithaltepauschale von
monatlich 250,- € und zusätzlich bei tatsächlicher Unterbringung ein
Entgeltsatz von monatlich 745,-, 826,- bzw. 916,- €, je nach Alter des Kindes,
vereinbart. Hierdurch ergab sich ein Tagessatz von 33 € bis 38 €. Der
Pflegesatz orientiert sich an den laufenden Leistungen zum Unterhalt bei
Vollzeitpflege (nach der jeweils gültigen Fassung des Landesjugendamtes
Rheinland-Pfalz). Seither wurde das Entgelt nicht mehr erhöht.
Die bisherigen
Vereinbarungen waren aufgrund der rechtlichen Entwicklung in den letzten Jahren
nicht nur inhaltlich zu überarbeiten. Um ein Abwandern der Pflegepersonen in
die Bezirke umliegender Jugendämter zu vermeiden, ist auch die Vergütung
anzupassen.
Zur Ermittlung der
Vergütung wurde der vom Landesjugendamt für im Rahmen der Vollzeitpflege bei
Pflegepersonen untergebrachte Kinder und Jugendliche herangezogen.
Der Pflegesatz
setzt sich zusammen aus den Kosten für den Sachaufwand, die sich aktuell auf
522,- € bis 676,- € belaufen und den Kosten für Pflege und Erziehung, die 240,-
€ betragen. Um dem Aufwand für die Pflegepersonen gerecht zu werden, wurde der
3-fache Satz der Kosten für Pflege und Erziehung zu Grunde gelegt. Außerdem
wurde die Bereithaltepauschale mit in den Tagessatz eingerechnet.
Dementsprechend
soll das Entgelt für die Bereitschaftspflege auf 55,-€ pro Tag bei
tatsächlicher Belegung erhöht werden. Die monatliche Bereithaltepausche könnte
damit zukünftig entfallen.
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Entgeltregelung für die
Bereitschaftspflege ab dem 01.01.2019 und setzt das Entgelt auf 55,- € pro Tag
fest.