Betreff
Ersatzbeschaffung neuer Dienstfahrzeuge der Kreisverwaltung Kaiserslautern
Vorlage
1163/2019
Aktenzeichen
1.1/cz/11456
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kreisverwaltung Kaiserslautern hat aufgrund auslaufender Leasingverträge zum Juli/August 2019 insgesamt 16 Dienstfahrzeuge zu beschaffen. Eine Aufstockung des Fahrzeugpools um weitere zwei Fahrzeuge ist künftig vorgesehen und erforderlich. Diese werden Abteilungen zur Nutzung fest zugewiesen. Die vorangehende Beschaffung von Fahrzeugen wurde im März 2018 für die Leasingdauer von 1 Jahr durchgeführt. Damals hatte die Fa. AUDI AG bei der durchgeführten Markterkundung die wirtschaftlichsten Angebote unterbreitet. Zudem ist die Kreisverwaltung bestrebt, ihren Fuhrpark an der Elektromobilität auszurichten. Daher ist es notwendig, Fahrzeughersteller auszuwählen, welche auch Modelle mit entsprechender Elektromobilität als Behördenleasing anbieten und zur Verfügung stellen können.

 

Die Lieferfristen betragen derzeit ca. 6 Monate. Die Kreisverwaltung kann sich zudem den Sonderkonditionen des bestehenden Rahmenvertrags zum Behördenleasing anschließen. Die unterbreiteten Leasingpreise wurden mit Vergleichsangeboten der Kommunalberatung abgeglichen und gestalten sich bei den in Frage kommenden Modellen durchweg günstiger.

 

Die Leasingkosten belaufen sich, vorbehaltlich der Angebotsunterbreitung zum Fahrzeugmodell des Audi A 3 Hybrid, für die Dauer eines Jahresleasings in der Summe für 18 Fahrzeuge auf
31.794,72 Euro.

(Laut Aussage der AUDI AG können die Angebote zum Modell Audi A 3, Hybrid erst zum Juni 2019 unterbreitet werden)

 

Die künftig anfallenden Raten bewegen sich in den kalkulierten Haushaltsansätzen für das Jahr 2019; die Finanzmittel stehen innerhalb der jeweiligen Budgets zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt dem Kreisausschuss vor, den Auftrag zur Ersatzbeschaffung der Fuhrparkflotte, vorbehaltlich der Angebotsunterbreitung zum Fahrzeugmodell Audi A3, Hybrid, an die Fa. AUDI AG, Neckarsulm zu einer Gesamtsumme i. H. v. 31.794,72 Euro zu vergeben.