Betreff
Eilentscheidung: Sickingen-Gymnasium Landstuhl - Gesamtsanierung- Schadstoffuntersuchung
Vorlage
1214/2019
Art
Eilentscheidungsvorlage

Sachverhalt:

 

Wie bereits bekannt ist, wird das Sickingen-Gymnasium Landstuhl brandschutztechnisch saniert.

Zusätzlich zu den bereits beauftragten Bestandsaufnahmen, aus denen der tatsächliche Sanierungsbedarf bestimmt wird, steht noch eine Ermittlung der Schadstoffbelastungen im Objekt aus.

Da bisher keine entsprechenden flächendeckenden Untersuchungen erfolgt waren, und der genaue Umfang der Umbauarbeiten noch nicht definiert werden kann, muss derzeit auch von den zu der jeweiligen Bauzeit typischen Schadstoffen ausgegangen werden.

 

Daraus resultierend ist im Zuge der Vorbereitung des Sanierungsbedarfs die Bausubstanz auf mögliche Schadstoffbelastungen zu überprüfen.

 

Hierzu wurden verschiedene Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zwei der aufgeforderten Unternehmen gaben sodann auch ein Angebot ab.

 

Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Ingenieurbüro Roth & Partner, Karlsruhe, abgegeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 25.423,83 Euro brutto.

 

Da diese Leistung eine notwendige Planungsleistung (Bestandsaufnahme) für die Vorbereitung der Antragstellung aus Mitteln von KI 3.0 darstellt, kann die Vergabe förderunschädlich vor Stellung des Förderantrags erfolgen.

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Melanie Getnek

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Der Landkreis Kaiserslautern vergibt die Leistung „Untersuchung auf mögliche Schadstoffbelastungen“ am Sickingen-Gymnasium Landstuhl an das Büro Roth & Partner, Karlsruhe, zum angebotenen Preis von 25.423,83 Euro inkl. MwSt.

 

 

Begründung der Eilbedürftigkeit:

 

Die KI 3.0 Förderung ist zeitlich begrenzt. Um keinen Verzug zu generieren, muss die Planung schnellstmöglich durchgeführt werden.

Um den Schulbetrieb nicht zu stören, werden die Winterferien zur Durchführung der wesentlichen Bestandsuntersuchungen genutzt. Die Schadstoffuntersuchung erfordert einige Öffnungen  im Gebäudebestand. Diese sind vorab in Abstimmung mit dem Planungsteam und dem Schadstoffgutachter zu koordinieren. Anschließend ist eine Firma zu beauftragen, die in den Winterferien die notwendigen Bauteile öffnet.

 

Daher ist es nicht möglich, mit der Vergabe der Leistung bis zur nächsten regulären Gremiensitzung zuzuwarten. Der Zeitraum vom 11.02.2019 bis zum Beginn der Winterferien ist nicht ausreichend, die Schadstoffuntersuchung zu planen und eine entsprechende Firma für die Umsetzung der Bauteilöffnungen zu beauftragen.