Sachverhalt:
Wie bereits bekannt ist, wird das Sickingen-Gymnasium Landstuhl
brandschutztechnisch saniert.
Zusätzlich zu den bereits beauftragten Bestandsaufnahmen, aus denen der
tatsächliche Sanierungsbedarf bestimmt wird, steht noch eine Ermittlung der
Schadstoffbelastungen im Objekt aus.
Da bisher keine entsprechenden flächendeckenden Untersuchungen erfolgt
waren, und der genaue Umfang der Umbauarbeiten noch nicht definiert werden
kann, muss derzeit auch von den zu der jeweiligen Bauzeit typischen
Schadstoffen ausgegangen werden.
Daraus resultierend ist im Zuge der Vorbereitung des Sanierungsbedarfs
die Bausubstanz auf mögliche Schadstoffbelastungen zu überprüfen.
Hierzu wurden verschiedene Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes
aufgefordert. Zwei der aufgeforderten Unternehmen gaben sodann auch ein Angebot
ab.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Ingenieurbüro Roth &
Partner, Karlsruhe, abgegeben. Die Angebotssumme beläuft sich auf 25.423,83 Euro brutto.
Da diese Leistung eine notwendige Planungsleistung (Bestandsaufnahme)
für die Vorbereitung der Antragstellung aus Mitteln von KI 3.0 darstellt, kann
die Vergabe förderunschädlich vor Stellung des Förderantrags erfolgen.
Im Auftrag
Melanie Getnek
Entscheidungsvorschlag:
Der Landkreis
Kaiserslautern vergibt die Leistung „Untersuchung auf mögliche
Schadstoffbelastungen“ am Sickingen-Gymnasium Landstuhl an das Büro Roth &
Partner, Karlsruhe, zum angebotenen Preis von 25.423,83 Euro inkl. MwSt.
Begründung
der Eilbedürftigkeit:
Die KI 3.0 Förderung ist zeitlich begrenzt. Um keinen Verzug zu
generieren, muss die Planung schnellstmöglich durchgeführt werden.
Um den Schulbetrieb nicht zu stören, werden die Winterferien zur
Durchführung der wesentlichen Bestandsuntersuchungen genutzt. Die Schadstoffuntersuchung
erfordert einige Öffnungen im
Gebäudebestand. Diese sind vorab in Abstimmung mit dem Planungsteam und dem
Schadstoffgutachter zu koordinieren. Anschließend ist eine Firma zu
beauftragen, die in den Winterferien die notwendigen Bauteile öffnet.
Daher ist es nicht möglich, mit der Vergabe der Leistung bis zur
nächsten regulären Gremiensitzung zuzuwarten. Der Zeitraum vom 11.02.2019 bis
zum Beginn der Winterferien ist nicht ausreichend, die Schadstoffuntersuchung
zu planen und eine entsprechende Firma für die Umsetzung der Bauteilöffnungen
zu beauftragen.