Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 ihre
anspruchsvollen nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert.
Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend
treibhausgasneutral zu werden.
In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen hierzu große Potenziale zur
Minderung von Treibhausgasen. Einige Kommunen im Landkreis sind bereits seit
vielen Jahren aktiv im Rahmen der „Richtlinie
zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ tätig.
Die Verbandsgemeinden Weilerbach und Otterbach-Otterberg, sowie die
Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn haben geförderte Klimaschutzkonzepte erstellen
lassen und jeweils eine hauptamtliche Klimaschutzmanagerin eingestellt. Die
Ortsgemeinde Hochspeyer hat ein Klimaschutzkonzept als Bachelor-Abschlussarbeit
erstellen lassen und einen ehrenamtlichen Klimaschutzmanager ernannt.
Zur Umsetzung der klimaschutzpolitischen Ziele steht auch der Landkreis
in der Verantwortung sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dieser Aufgabe zu
widmen. Dabei könnte eine der Schlüsselaufgaben eines Klimaschutzmanagements
auf Kreisebene sein, die bereits geleistete Arbeit zusammenzufassen und in die
anderen kreisangehörigen Kommunen ausstrahlen zu lassen. Beispielhaft hierfür
stehen folgende Themen:
- Meilensteinverleihung an
besonders gelungene Projekte
- Bildungsarbeit in Schulen
und Kindertagesstätten
- LED Beleuchtung in Schulen
und Büros
- Photovoltaik auf
kommunalen Liegenschaften
- Transfer erfolgreicher
Konzepte z.B. im Bereich Nahwärmenetze und Blockheizkraftwerke
Des Weiteren können übergeordnete Aufgaben koordiniert, die einzelnen
Kommunen unterstützt sowie interkommunale Projekte identifiziert und begleitet
werden. Tätigkeitsfelder hierzu wären u.a.
- Erstansprechpartner
und Förderlotse für Kommunen
zur Vorort-Unterstützung der Orts- und Verbandsgemeinden bei:
Bedarf- und Projektidentifikation, technisch-wirtschaftliche Plausibilisierung,
Fördermittelabgleich, Antrags- und Vergabeunterstützung, Erstellung von
Leistungsverzeichnissen, Umsetzungsbegleitung, Transfer in andere Kommunen
- Zugriff auf Landes-, Bundes- und
EU-Fördermittel
- Pendler- und Verkehrskonzepte
inkl. regionalem Radverkehr
- Ladeinfrastruktur und Begleitung
der Resultate aus der eMobilitätsstudie
Saar-Westpfalz
- Identifikation
von Potentialen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren
Energien
- Digitalisierung und Steuerung von
Energieflüssen (Smart Grids, Smart Home)
- Netzwerkbildung
im Klimaschutzmanagement in der Planungsregion Westpfalz sowie dem
Klimaschutzmanagernetzwerk der Energieagentur Rheinland-Pfalz
- Kooperationen
mit der Universität sowie der Hochschule Kaiserslautern und Instituten anregen
und koordinieren
Die Förderbedingungen über die sogenannte „Kommunalrichtlinie“ wurden novelliert. Unter anderem wird dabei
die Konzepterstellung mit zeitgleichem Beginn des Klimaschutzmanagements ermöglicht.
Dies hat den Vorteil, dass das Klimaschutzmanagement von Anfang an beteiligt
ist. Hierdurch entsteht eine Optimierung des Realisierungsgrades von
Umsetzungsmaßnahmen und somit auch zwischen Konzepterstellung und Beginn der
Umsetzung keine Umsetzungslücke.
Eine Beantragung ist nicht mehr an ein Antragsfenster gebunden. Es ist
ein Vorlauf von voraussichtlich 6-8 Monaten bis zur Bewilligung und Umsetzung
zu erwarten. Danach folgt die Ausschreibung des Klimaschutzkonzeptes und der
Personalstelle, sodass ein Beginn im ersten Kalendervierteljahr 2020 möglich
wäre. Die Förderquote beträgt 65%, mit einer erhöhten Förderquote von bis zu
90% für finanzschwache Kommunen.
Aus den bisherigen
Erfahrungswerten berechnen sich folgende geschätzte förderungsfähige Kosten:
-
ca.
150.000 € für das Klimaschutzkonzept
-
1
Stelle auf 2 Jahre: TVÖD 11, ca. 65.000
€ pro Jahr
-
Kosten
für Öffentlichkeitsarbeit etc. ca. 5.000 €
Bürokosten (Laptop, Büromobiliar) und andere sächliche
Verwaltungsausgaben sind nicht zuwendungsfähig und müssen zusätzlich vom
Landkreis getragen werden.
Zusätzlich kann zurzeit zum Klimaschutzkonzept die Durchführung einer ausgewählten Maßnahme mit 50% und max. 200.000 Euro bezuschusst. Eine solche Maßnahme muss eine 50%-ige CO2 Einsparung erreichen. Dabei kann auch ein Einzelgewerk berücksichtigt werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Projektverantwortlichen auch andere Fördermöglichkeiten realisieren werden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die zeitgleiche Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers bzw. alternativ die Beauftragung einer externen Beratungsleistung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und die Mittel und Stellen für das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen.