Betreff
Grundsatzbeschluss Klimaschutzkonzept
Vorlage
1227/2019
Aktenzeichen
1.1/cz/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 ihre anspruchsvollen nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert. Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.

 

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen hierzu große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Einige Kommunen im Landkreis sind bereits seit vielen Jahren aktiv im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ tätig.

 

Die Verbandsgemeinden Weilerbach und Otterbach-Otterberg, sowie die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn haben geförderte Klimaschutzkonzepte erstellen lassen und jeweils eine hauptamtliche Klimaschutzmanagerin eingestellt. Die Ortsgemeinde Hochspeyer hat ein Klimaschutzkonzept als Bachelor-Abschlussarbeit erstellen lassen und einen ehrenamtlichen Klimaschutzmanager ernannt.

 

Zur Umsetzung der klimaschutzpolitischen Ziele steht auch der Landkreis in der Verantwortung sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dieser Aufgabe zu widmen. Dabei könnte eine der Schlüsselaufgaben eines Klimaschutzmanagements auf Kreisebene sein, die bereits geleistete Arbeit zusammenzufassen und in die anderen kreisangehörigen Kommunen ausstrahlen zu lassen. Beispielhaft hierfür stehen folgende Themen:

 

-        Meilensteinverleihung an besonders gelungene Projekte

-        Bildungsarbeit in Schulen und Kindertagesstätten

-        LED Beleuchtung in Schulen und Büros

-        Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften

-        Transfer erfolgreicher Konzepte z.B. im Bereich Nahwärmenetze und Blockheizkraftwerke

 

Des Weiteren können übergeordnete Aufgaben koordiniert, die einzelnen Kommunen unterstützt sowie interkommunale Projekte identifiziert und begleitet werden. Tätigkeitsfelder hierzu wären u.a.

 

-              Erstansprechpartner und Förderlotse für Kommunen
zur Vorort-Unterstützung der Orts- und Verbandsgemeinden bei:
Bedarf- und Projektidentifikation, technisch-wirtschaftliche Plausibilisierung, Fördermittelabgleich, Antrags- und Vergabeunterstützung, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Umsetzungsbegleitung, Transfer in andere Kommunen

-              Zugriff auf Landes-, Bundes- und EU-Fördermittel

-              Pendler- und Verkehrskonzepte inkl. regionalem Radverkehr

-              Ladeinfrastruktur und Begleitung der Resultate aus der eMobilitätsstudie Saar-Westpfalz

-              Identifikation von Potentialen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren
Energien

-              Digitalisierung und Steuerung von Energieflüssen (Smart Grids, Smart Home)

-              Netzwerkbildung im Klimaschutzmanagement in der Planungsregion Westpfalz sowie dem Klimaschutzmanagernetzwerk der Energieagentur Rheinland-Pfalz

-              Kooperationen mit der Universität sowie der Hochschule Kaiserslautern und Instituten anregen und koordinieren

Die Förderbedingungen über die sogenannte „Kommunalrichtlinie“ wurden novelliert. Unter anderem wird dabei die Konzepterstellung mit zeitgleichem Beginn des Klimaschutzmanagements ermöglicht. Dies hat den Vorteil, dass das Klimaschutzmanagement von Anfang an beteiligt ist. Hierdurch entsteht eine Optimierung des Realisierungsgrades von Umsetzungsmaßnahmen und somit auch zwischen Konzepterstellung und Beginn der Umsetzung keine Umsetzungslücke.

 

Eine Beantragung ist nicht mehr an ein Antragsfenster gebunden. Es ist ein Vorlauf von voraussichtlich 6-8 Monaten bis zur Bewilligung und Umsetzung zu erwarten. Danach folgt die Ausschreibung des Klimaschutzkonzeptes und der Personalstelle, sodass ein Beginn im ersten Kalendervierteljahr 2020 möglich wäre. Die Förderquote beträgt 65%, mit einer erhöhten Förderquote von bis zu 90% für finanzschwache Kommunen.

 

Aus den bisherigen Erfahrungswerten berechnen sich folgende geschätzte förderungsfähige Kosten:

 

-      ca. 150.000 € für das Klimaschutzkonzept

-      1 Stelle auf 2 Jahre:  TVÖD 11, ca. 65.000 € pro Jahr 

-      Kosten für Öffentlichkeitsarbeit etc. ca. 5.000 €

 

Bürokosten (Laptop, Büromobiliar) und andere sächliche Verwaltungsausgaben sind nicht zuwendungsfähig und müssen zusätzlich vom Landkreis getragen werden.

 

Zusätzlich kann zurzeit zum Klimaschutzkonzept die Durchführung einer ausgewählten Maßnahme mit 50% und max. 200.000 Euro bezuschusst. Eine solche Maßnahme muss eine 50%-ige CO2 Einsparung erreichen. Dabei kann auch ein Einzelgewerk berücksichtigt werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Projektverantwortlichen auch andere Fördermöglichkeiten realisieren werden.

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag befürwortet die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes und die zeitgleiche Einstellung einer Klimaschutzmanagerin oder eines Klimaschutzmanagers bzw. alternativ die Beauftragung einer externen Beratungsleistung. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und die Mittel und Stellen für das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen.