Betreff
Annahme von Spenden-/Sponsoringgeldern gem. § 58 Abs. 3 LKO
Vorlage
1230/2019
Aktenzeichen
1.3/lt/11612
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Kaiserslautern erhält zur Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 LKO von der Kreissparkasse Kaiserslautern jährlich Spenden-/Sponsoringgelder.

 

Im Haushaltsplan 2019 sind folgende Positionen vorgesehen:

 

 

Teilhaushalt

Produkt

Konto

Betrag

1

2810 / Kulturförderung

462920

20.000 €

10

2630 / Kreismusikschule

462920

160.000 €

10

2710 / Kreisvolkshochschule

462920

20.000 €

11

3310 / Schuldnerberatung

462921

110.000 €

 

 

SUMME

310.000 €

 

 

Weiterhin liegt dem Landkreis Kaiserslautern noch eine Spende von Herrn Reinhard Wende, 67705 Trippstadt, in Höhe von 100 € vor. Diese Spende ist zweckbestimmt für soziale Zwecke des Landkreises Kaiserslautern und wird folglich dem Teilhaushalt 11 / Soziales zugeordnet.

 

Die zu erwartenden Spenden-/Sponsoringangebote der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Summe von 310.000 € werden der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier mit Vorlage des Haushaltsplanes 2019 angezeigt. Die Spende von Herrn Wende wurde der ADD Trier bereits am 29.01.2019 schriftlich gemeldet.

 

Über die Annahme der Spendengelder entscheidet nach § 58 Abs. 3 LKO der Kreistag. Nach § 4 Abs. 1 Ziff. 11 der Hauptsatzung ist die Entscheidung bis zu einer Wertgrenze von 100.000 € auf den Kreisausschuss übertragen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, die Spenden-/Sponsoringangebote in Höhe von insgesamt 310.100 € gem. § 58 Abs. 3 LKO anzunehmen, vorausgesetzt, es werden von der ADD Trier keine Bedenken geltend gemacht.