Betreff
Verbuchung der Integrationspauschale und Bereitstellung von Projektkosten für die Verbandsgemeinden im Kreishaushalt 2019
Vorlage
1243/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vom 27.12.2018 sieht im neuen § 3 a Abs. 1 Satz 1 LAufnG (Leistungen in besonderen Fällen) zusätzliche Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die Zahlungen erfolgen für das Jahr 2019 in Höhe von 58,44 Mio. Euro und für das Jahr 2020 in Höhe von 48 Mio. Euro zur Entlastung bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration, insbesondere von Asylbegehrenden, Asylberechtigten und Flüchtlingen. Dieser rheinland-pfälzische Anteil an den zusätzlichen Bundesmitteln (sogenannte Integrationspauschale) dient zur Entlastung aller kommunaler Ebenen von jenen Kosten, die mit den vielfältigen Integrationsanstrengungen vor Ort verbunden sind.

 

Zur Verteilung der Mittel wurden die zum 30.09.2018 nach den melderechtlichen Vorschriften unter Anwendung des landeseinheitlichen Verfahrens für das Meldewesen ermittelte Zahl der Personen, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Hauptwohnung haben, zugrunde gelegt.

 

Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits im Dezember 2018 eine Zuwendung in Höhe von 1.515.146,54 EUR erhalten. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist laut Bescheid der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 28.12.2018 nicht erforderlich.

 

Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel innerhalb eines Landkreises obliegt allein dem Landkreis. Die Zuwendung sollte vor dem Hintergrund, dass die Landesleistung im Vorgriff auf die voraussichtliche Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration in den Jahren 2019 und 2020 erfolgte, als vorgezogene Auszahlung aus der Integrationspauschale 2019 gewertet und im Sinne der kommunalen Doppik im Haushalt 2019 in voller Höhe als Ertrag gebucht werden.

 

Aus dieser Integrationspauschale stehen den Verbandsgemeinden des Landkreises Projektkosten von zunächst 100.000 Euro zur Verfügung, die auf Antrag und Aufwandsnachweis über die Abteilung „Jugend und Soziales“, Fachbereich „Sozialhilfe“, zur Auszahlung an die Verbandsgemeinden gebracht werden können. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden die nötigen Finanzmittel bedarfsgerecht bereitgestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag stimmt der Verbuchung der Integrationspauschale in Höhe von 1.515.146,54 EUR als Ertrag sowie der Bereitstellung von Projektkosten für die Verbandsgemeinden in Höhe von zunächst 100.000 EUR im Kreishaushalt 2019 zu.

Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden die notwendigen Finanzmittel zusätzlich bedarfsgerecht bereitgestellt.