Sachverhalt:
Das Landesgesetz zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vom
27.12.2018 sieht im neuen § 3 a Abs. 1 Satz 1 LAufnG (Leistungen in besonderen
Fällen) zusätzliche Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte vor. Die
Zahlungen erfolgen für das Jahr 2019 in Höhe von 58,44 Mio. Euro und für das Jahr 2020 in Höhe von 48 Mio. Euro zur Entlastung bei den
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration, insbesondere von
Asylbegehrenden, Asylberechtigten und Flüchtlingen. Dieser rheinland-pfälzische
Anteil an den zusätzlichen Bundesmitteln (sogenannte Integrationspauschale)
dient zur Entlastung aller kommunaler Ebenen von jenen Kosten, die mit den
vielfältigen Integrationsanstrengungen vor Ort verbunden sind.
Zur Verteilung der Mittel wurden die zum 30.09.2018 nach den
melderechtlichen Vorschriften unter Anwendung des landeseinheitlichen Verfahrens
für das Meldewesen ermittelte Zahl der Personen, die in den Landkreisen und
kreisfreien Städten ihre Hauptwohnung haben, zugrunde gelegt.
Der Landkreis Kaiserslautern hat bereits im Dezember 2018 eine Zuwendung
in Höhe von 1.515.146,54 EUR
erhalten. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist laut Bescheid der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 28.12.2018 nicht
erforderlich.
Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel innerhalb eines
Landkreises obliegt allein dem Landkreis. Die Zuwendung sollte vor dem
Hintergrund, dass die Landesleistung im Vorgriff auf die voraussichtliche
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration in den Jahren 2019 und
2020 erfolgte, als vorgezogene Auszahlung aus der Integrationspauschale 2019
gewertet und im Sinne der kommunalen Doppik im Haushalt 2019 in voller Höhe als
Ertrag gebucht werden.
Aus dieser Integrationspauschale stehen den Verbandsgemeinden des
Landkreises Projektkosten von zunächst 100.000 Euro zur Verfügung, die auf
Antrag und Aufwandsnachweis über die Abteilung „Jugend und Soziales“,
Fachbereich „Sozialhilfe“, zur Auszahlung an die Verbandsgemeinden gebracht
werden können. Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden die nötigen
Finanzmittel bedarfsgerecht bereitgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Verbuchung der Integrationspauschale in Höhe von
1.515.146,54 EUR als Ertrag sowie der Bereitstellung von Projektkosten für die
Verbandsgemeinden in Höhe von zunächst 100.000 EUR im Kreishaushalt 2019 zu.
Sollten die Mittel nicht ausreichen, werden die notwendigen Finanzmittel
zusätzlich bedarfsgerecht bereitgestellt.