Sachverhalt:
Zum 01.07.2019 haben die beiden Verbandsgemeinden Landstuhl und
Kaiserslautern-Süd zu einer gemeinsamen Verbandsgemeinde Landstuhl fusioniert.
Verwaltungssitz der neuen Verbandsgemeinde Landstuhl ist das Rathaus in
Landstuhl. Die Bürgerinnen und Bürger der bisherigen Verbandsgemeinde
Kaiserslautern-Süd müssen künftig die Verwaltung in Landstuhl aufsuchen.
Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist zum Schuljahresbeginn am 12.08.2019
eine neue ÖPNV-Verbindung eingerichtet worden die den Verwaltungsstandort
Landstuhl entsprechend anbindet. Ebenso soll die Verbindung zum Zusammenwachsen
der beiden Verbandsgemeinden beitragen. Die neue Linie 178 ermöglicht es
umsteigefrei von den Gemeinden der ursprünglichen Verbandsgemeinde
Kaiserslautern-Süd nach Landstuhl zu gelangen.
Eine weitere Möglichkeit aus Trippstadt, Stelzenberg oder Schopp nach
Landstuhl zu gelangen besteht weiterhin mit der Linie 170 über Kaiserslautern
und einem Umstieg in Kaiserslautern auf den Zug.
Die Abstimmung über die Linienführung der Linie 178 erfolgte mit den
Vertretern der neuen Verbandsgemeinde Landstuhl sowie dem betroffenen
Verkehrsunternehmen DB Regio Bus GmbH.
Kosten:
Nach der Berechnung des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar VRN führt die
Linieneinrichtung der Linie 178 zu einer Kilometermehrung von rund 122.000 km
pro Jahr. Die Verkehre im Los Kaiserslautern-Südwest wurden im Jahr 2015
vergeben.
Bereits bei der damaligen Vergabe wurden bestimmte Kostensätze im
Hinblick auf mögliche Angebotserweiterungen bzw. Angebotsminderungen in den
Angebotsunterlagen abgefragt. Für die Kostenberechnung der Linie 178 wird
dieser sogenannte Leistungsbaustein C herangezogen; die Kosten für die
Einrichtung der Linie 178 betragen ca. 275.000 Euro pro Jahr.
Diese Kosten berechnen sich wie folgt:
Der Leistungsbaustein C der Angebotsunterlagen umfasst nur
Mehrleistungen von 10% der Kilometer des Gesamtloses. Bisher wurden bereits 8%
des Kontingents ausgeschöpft. Die neue Linie 178 liegt mit einem
Kilometeranteil von 24.400 km (= 2%) noch innerhalb der 10% und einem
Kilometerpreis von 1,41 €; 97.600 km übersteigen die 10%-Marke und werden mit
2,45 € pro Kilometer berechnet.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2019 im Übrigen nur in
begrenztem Umfang zur Verfügung. Üblicherweise werden für die Finanzierung der
Linienbündel monatliche Abschläge an den VRN gezahlt. Dieser leitet die
Zahlungen an die Unternehmen weiter. Nach Abschluss des Betriebsjahres erfolgt
die Spitzabrechnung unter Zugrundelegung der Kostenseite und der generierten Fahrgeldeinnahmen.
Im Rahmen des Haushaltscontrollings 2019 müsste geprüft werden, inwiefern die
etwaigen zusätzlichen Abschläge für die Linie 178 geleistet werden können.
Abschließende Anmerkungen:
Sicherlich ist davon auszugehen, dass die Linie 178 zunächst aufgrund
der neuen Linienführung und der noch jungen gemeinsamen Verbandsgemeinde nur
bedingt Zuspruch erhält. Nach Einführung der Linie sollte anhand des
Nutzerverhaltens und der Fahrgastzahlen der Bedarf für die Linie evaluiert
werden.
Die Kreisverwaltung Kaiserslautern unterstützt grundsätzlich mit Blick
auf die Fusion der beiden Verbandsgemeinden die Einführung der neuen Linie. Im
Rahmen der Daseinsvorsorge ist es wichtig, dass für die Bevölkerung eine
Möglichkeit besteht, selbstständig und ohne die Hilfe Dritter den Sitz der
Verbandsgemeinde zu erreichen. Wie bereits oben erwähnt, kann die Linie
ebenfalls dazu dienlich sein, die Gemeinden der neuen Verbandsgemeinde
miteinander zu verbinden.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung das seit 12.08.2019 vorläufig
eingerichtete Beförderungskonzept der Linie 178
dauerhaft einzuführen und zu evaluieren.
Die Deckung der Mehraufwendungen für 2019 in Höhe
von ca. 120.000 € soll im Budget 704 / Öffentlicher Personennahverkehr
erfolgen. Soweit die Haushaltsmittel des Budgets 704 nicht ausreichen, stimmt
der Kreistag der Leistung entsprechender überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 57
LKO i.V.m. § 100 GemO zu.