Betreff
Haushaltsvollzug 2018/2019; Zustimmung zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 17 GemHVO
Vorlage
1315/2019
Aktenzeichen
1.3/wa/11613
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist.

Nach § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO bleiben die Ermächtigungen bei Ansätzen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen.

 

Die Haushaltsplanung 2019 war darauf ausgerichtet, dass auf eine Übertragung unverbrauchter Mittel aus 2018 nach 2019 weitgehend verzichtet wird. Insbesondere die „Großprojekte“ Energetische Sanierung Kreishaus und Breitbandausbau wurden in 2019 neu eingeplant. Da bei verschiedenen investiven Maßnahmen der Mittelabfluss in 2018 allerdings nicht mehr in der zum Zeitpunkt der Planung des Haushaltes 2019 vorgesehenen Höhe ausgeschöpft werden konnte, bedarf es bei einzelnen Vorhaben eines Mittelübertrags.

 

In der beigefügten Aufstellung sind alle Vorhaben, die für den Mittelübertrag gem. § 17 Abs. 2 HS 1 GemHVO vorgesehen sind, einzeln (lfd. Nr. 1-27) aufgeführt.

 

 

Im Teilhaushalt 1 - Organisation/Zentrale Aufgaben - werden im Bereich EDV, für die Beschaffung von Software (E-Akte, Microsoft-Lizenzen und Software FB 4.2 SGB IX/BTHG) und Hardware (Server- und Netzwerkhardware), insgesamt 90.800 € übertragen (lfd. Nr. 1 und 2).

 

Im Teilhaushalt 2 - Finanzen - ist ein Übertrag im Bereich des Kreisstraßenbaus von insgesamt 410.350 € (lfd. Nr. 3-8) vorgesehen. Die vorhandenen Mittel bei Maßnahme 20804/Abwicklung von Altmaßnahmen in Höhe von 128.000 € werden innerhalb des Straßenbaubudgets zur Abdeckung erhöhter bzw. zusätzlich angefallener Kosten bei laufenden Maßnahmen übertragen.

 

Bei der Maßnahme K61/63 OD Oberarnbach mit Einmündung und wasserwirtschaftlicher Ausgleichsmaßnahme werden die noch vorhandenen Ermächtigungen ebenfalls übertragen und bei Bedarf auch für etwaige Mehrkosten bei der Maßnahme K63 freie Strecke zw. Oberarnbach und K60 verwandt. Es handelt sich um einen Betrag von 30.000 €.

 

Die Maßnahme K50/53 Verkehrsknoten in Trippstadt war in 2018 mit einem Ansatz von 350.000 € eingeplant. Das Vorhaben kommt in 2019 zur Ausführung und wurde im Haushalt 2019 mit 280.000 € und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10.000 € für entsprechende Restabwicklung in 2020 neu eingeplant. Da aufgrund der Erfahrungen der letzten Submissionen mit einem gestiegenen Preisniveaus gerechnet werden muss, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € aus dem Ansatz 2018 nach 2019 zur Ansatzverstärkung übertragen.

 

Für Vorhaben K62 OD Otterbach war in 2018 mit Gesamtkosten von 1,995 Mio. € gerechnet worden. Von der Ermächtigung 2018 sind 615.641 € verausgabt. In 2019 wurde ein Ansatz von 1,2 Mio. € gebildet, darüber hinaus eine Verpflichtungsermächtigung von 110 T€ für Auszahlungen und Restabwicklung in 2020/2021. Da auch hier Mehrkosten zu erwarten sind, wird in Absprache mit dem LBM Kaiserslautern vorsichtshalber ein Mittelübertrag aus dem noch verfügbaren Ansatz 2018 in Höhe von 150.000 € vorgenommen.

 

Ein weiterer Übertrag erfolgt in Höhe von 2.350 € für etwaige Restabwicklungen (Grunderwerb, Vermessung, o.ä.) bei dem Vorhaben Knotenpunkt K13 Weilerbach. Da das Vorhaben bereits Mitte 2017 abgeschlossen wurde, kann der Resteübertrag letztmals erfolgen.

I

m Bereich der Straßenentwässerung (Maßnahme 20803) stehen noch Abrechnungen der Verbandsgemeinden aus, sodass auch hier die noch verfügbare Ermächtigung von 50.000 € übertragen wird.

 

Im Teilhaushalt 4 - Bauen - erfolgt ein Übertrag in Höhe von insgesamt 508.000 € (lfd. Nr. 9) für das Vorhaben „Energetische Sanierung Kreishaus / Fassadensanierung“.

Ansonsten wurden in 2019 für das Großprojekt Kreishaus neue Ansätze gebildet.

 

Im Teilhaushalt 5 –Umwelt – sind von der Ermächtigung 2018 in Höhe von 340.000 € für die Renaturierung des Glans („Auf der Platte“) noch 101.721,16 € verfügbar. In Höhe von 100.000 € (lfd. Nr. 10) wird der Rest gebildet.

 

Im Teilhaushalt 7 - Schulen - beträgt der erforderliche Mittelübertrag 103.867 € (lfd. Nr. 11+12). Der Übertrag erfolgt zum einen in Höhe von 90.000 € bei Maßnahme 71601 und betrifft die Sanierung der Sporthalle im Sickingen-Gymnasium in Landstuhl. Die Baumaßnahme ist zwar abgeschlossen, es sind aber noch nicht alle Gewerke schlussgerechnet. Des Weiteren erfolgt bei Maßnahme 71504 ein Übertrag von 13.867 €. Hier steht noch die Abrechnung des Investitionszuschusses für Baumaßnahmen (Brandschutz, Amokkonzept) an der Adam-Müller Realschule plus Bruchmühlbach-Miesau aus.

 

Im Bereich Teilhaushalt 8 - Brand- und Katastrophenschutz - ist ein Übertrag von insgesamt 870.925 € (lfd. Nr. 13-20) vorgesehen.

Davon betreffen 812.425 € die Anschaffung von Fahrzeugen (464.625 € Gerätewagen Gefahrgut, 189.500 € Wechselladerfahrzeug Nr. 4, 88.300 € Mannschaftstransportfahrzeug und 70.000 € Rettungswagen). Die Auftragsvergabe der 3 erstgenannten Fahrzeuge war Gegenstand vergangener Kreistagssitzungen, die Aufträge sind erteilt und die Lieferung ist in 2019 vorgesehen. Ausschreibung und Vergabe des Rettungswagens erfolgt im laufenden Jahr.

 

Weitere Übertragungen erfolgen in Höhe von 13.000 € für die Beschaffung digitaler Meldeempfänger und 20.000 € für Kreiszuschüsse zur Beschaffung digitaler Melder. Für bereits getätigte Bestellungen von Betriebs- und Geschäftsausstattung werden bei Maßnahme 2 von dem verfügbaren Ansatz von insgesamt 108.000 € noch 25.500 € benötigt und übertragen.

 

Die weiteren Übertragungen (lfd. Nr. 21- 27) betreffen Investitionszuwendungen des Landkreises Kaiserslautern zu Baumaßnahmen an Kindertagesstätten im Teilhaushalt 12 - Jugend und Familie, Kindertagesstätten - mit insgesamt 666.304 , davon allein für den Ersatzbau des kath. Kindergartens in Hochspeyer („Schatzinsel“) 445.000 €.

 

Bei dieser Maßnahme, wie auch bei weiteren Maßnahmen, erfolgte der Mittelabruf durch die Kindergartenträger nicht in der im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 vorgesehenen Höhe. Wo sich die Diskrepanz zwischen Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug bereits zum Zeitpunkt der Planerstellung 2019 offenkundig darstellte, wurden von der Fachabteilung für 2019 neue Ansätze gemeldet und von der Kämmerei eingeplant. Bei mehreren Vorhaben ging man jedoch davon aus, dass ein Mittelabruf noch erfolgt. Bei den Maßnahmen, bei denen der Mittelabruf in 2018 nicht mehr erfolgte und kein neuer Ansatz in 2019 gebildet wurde, ist ein Übertrag der nicht verbrauchten Mittel zwingend erforderlich, um die Gesamtfinanzierung der Investitionszuwendungen sicherzustellen. Weiterhin steht bei verschiedenen Maßnahmen (u.a. KiTa Sonnenblume, OG Sembach mit 145.500 €) noch die Prüfung des Schlussverwendungsnachweises durch den Bausachverständigen aus.

 

Insgesamt beläuft sich der Mittelübertrag auf 2.750.246 € (Vorjahr: 2.514.365 €).

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung nach § 17 GemHVO von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 2.750.246 € aus dem Haushaltsjahr 2018 nach 2019 wird zugestimmt.