Sachverhalt:
Zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse soll der
bisherige Verkehrsknoten K50/K53 in der OD Trippstadt zu einer
Kreisverkehrsanlage umgebaut werden, an die die Erschließungsstraße des neuen
Baugebiets Heidekopf mit einem zusätzlichen Ast angeschlossen werden soll.
Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der OG Trippstadt. Der
Kostenanteil des Landkreises Kaiserslautern beträgt dabei ca. 76%. Hierzu
wurden in der Vergangenheit bereits zwei leerstehende Gebäude abgerissen.
Nunmehr steht die Vergabe der Bauarbeiten für den Kreisel an.
Wie der LBM uns mitteilte, wird die Submission
am 07.05.2019 stattfinden. Dies hat zur Folge, dass ein formeller
Gremienbeschluss erst nach Konstituierung des neuen Kreistags möglich wäre.
Da der LBM den Beginn der Bauarbeiten noch im Mai 2019 terminieren
möchte, bestünde zur Einhaltung dieser Planung die Möglichkeit, dass der
Kreistag den Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die rechtsverbindliche
Zustimmung zur Vergabeempfehlung auszusprechen.
Nach Mitteilung des LBM bewegt sich die letzte Kostenschätzung auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses auf ca. 330.000 € zu Lasten des Landkreises Kaiserslautern:
Das gesamte Vorhaben ist im Haushaltsplan 2019/2020 mit einem Ansatz von
280.000 € / 10.000 € veranschlagt. Aus den Vorjahren besteht noch eine
Ermächtigung in Höhe von 50.000 €.
Ein Zuwendungsbescheid über 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt
vor.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat entsprechend des vom LBM vorzulegenden
Vergabevorschlages für die Bauarbeiten zur Errichtung der Kreisverkehrsanlage
K50/K 53 in der OD Trippstadt zuzustimmen.
Im Auftrag:
gez.
Lauer