Betreff
Umbau des Einmündungsknotens K 50/ K 53 in der OD Trippstadt zu einer Kreisverkehrsanlage; hier: Vergabe der Bauarbeiten - Ermächtigungsbeschluss
Vorlage
1327/2019
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse soll der bisherige Verkehrsknoten K50/K53 in der OD Trippstadt zu einer Kreisverkehrsanlage umgebaut werden, an die die Erschließungsstraße des neuen Baugebiets Heidekopf mit einem zusätzlichen Ast angeschlossen werden soll.

 

Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme mit der OG Trippstadt. Der Kostenanteil des Landkreises Kaiserslautern beträgt dabei ca. 76%. Hierzu wurden in der Vergangenheit bereits zwei leerstehende Gebäude abgerissen. Nunmehr steht die Vergabe der Bauarbeiten für den Kreisel an.

 

Wie der LBM uns mitteilte, wird die Submission am 07.05.2019 stattfinden. Dies hat zur Folge, dass ein formeller Gremienbeschluss erst nach Konstituierung des neuen Kreistags möglich wäre.

 

Da der LBM den Beginn der Bauarbeiten noch im Mai 2019 terminieren möchte, bestünde zur Einhaltung dieser Planung die Möglichkeit, dass der Kreistag den Landrat ermächtigt, gegenüber dem LBM die rechtsverbindliche Zustimmung zur Vergabeempfehlung auszusprechen.

 

Nach Mitteilung des LBM bewegt sich die letzte Kostenschätzung auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses  auf ca. 330.000 € zu Lasten des Landkreises Kaiserslautern:                                                                                     

 

Das gesamte Vorhaben ist im Haushaltsplan 2019/2020 mit einem Ansatz von 280.000 € / 10.000 € veranschlagt. Aus den Vorjahren besteht noch eine Ermächtigung in Höhe von 50.000 €.

 

Ein Zuwendungsbescheid über 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt vor.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat entsprechend des vom LBM vorzulegenden Vergabevorschlages für die Bauarbeiten zur Errichtung der Kreisverkehrsanlage K50/K 53 in der OD Trippstadt zuzustimmen.

 

 

Im Auftrag:

 

gez.

 

Lauer