Betreff
Wahl des Kreisausschusses
Vorlage
1332/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11142
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 38
Landkreisordnung (LKO) bildet der Kreistag aus seiner Mitte einen
Kreisausschuss. Die Zahl der Mitglieder und seine Aufgaben werden durch die
Hauptsatzung bestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1
der Hauptsatzung in Gestalt der Änderungssatzung vom 24.06.2019 besteht der
Kreisausschuss aus 14 Personen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
die Mitglieder und deren Stellvertreter aus seiner Mitte.