Betreff
Bildung und Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
Vorlage
1334/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Landkreisordnung (LKO) i.V.m. § 110 Gemeindeordnung (GemO) ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Es wird ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.

b)      Der Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern.

c)       Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglieder des Kreistages sein;

Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

d)      Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.