Betreff
Bildung und Wahl des Ausschusses für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage
1336/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 37 Abs. 1 der Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche Ausschüsse bilden.

 

Nach § 37 Abs. 2 LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.

 

Der Kreistag kann die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Es wird ein Ausschuss für Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung gebildet.

 

b)      Der Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern.

 

c)       Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein;

Entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.

 

d)      Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.