Sachverhalt:
Gemäß § 37 Abs. 1
Landkreisordnung (LKO) kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche
Ausschüsse bilden. Bisher war ein ÖPNV-Ausschuss gebildet.
Nach § 37 Abs. 2
LKO bestimmt der Kreistag das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung
der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren
Bürger des Landkreises in den einzelnen Ausschüssen.
Der Kreistag kann
die Zahl der Mitglieder gemäß § 37 Abs. 2 LKO festlegen, wobei mindestens die
Hälfte der Mitglieder eines Ausschusses Mitglieder des Kreistages sein sollen
(§ 37 Abs. 1 Satz 2 LKO).
Beschlussvorschlag:
Es sind
folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Es wird
ein ÖPNV-Ausschuss gebildet.
b)
Der
Ausschuss besteht aus 14 Mitgliedern.
c)
Mindestens
die Hälfte der Ausschussmitglieder sollen Mitglied des Kreistages sein;
Entsprechendes
gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. Dabei sollen sonstige
wählbare Bürger durch sonstige wählbare Bürger und Mitglieder des Kreistages
durch Mitglieder des Kreistages vertreten werden.
d)
Wahl
der Mitglieder und ihrer Stellvertreter.