Betreff
Wahl der Vertreter/innen in die Verbandsversammlung der Kreissparkasse Kaiserslautern
Vorlage
1342/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 4 Abs. 1
und 2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Kreissparkasse Kaiserslautern
setzt sich die Verbandsversammlung neben dem Landrat als geborenem Mitglied aus
9 Vertreter/innen des Landkreises Kaiserslautern zusammen.
Es sind widerruflich
9 Personen ohne Stellvertreter zu wählen (§ 8 KomZG i.V.m. § 88 GemO).
Beschlussvorschlag:
Es sind
widerruflich 9 Personen zu wählen.