Betreff
Wahl der Vertreter/innen in die Verbandsversammlung der Kreissparkasse Kaiserslautern
Vorlage
1342/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Kreissparkasse Kaiserslautern setzt sich die Verbandsversammlung neben dem Landrat als geborenem Mitglied aus 9 Vertreter/innen des Landkreises Kaiserslautern zusammen.

 

Es sind widerruflich 9 Personen ohne Stellvertreter zu wählen (§ 8 KomZG i.V.m. § 88 GemO).

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind widerruflich 9 Personen zu wählen.