Betreff
Wahl der Vertreter im Regionalausschuss
Vorlage
1343/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 13.06.2005 der Bildung eines gemeinsamen Regionalausschusses von Stadt und Landkreis Kaiserslautern zugestimmt.

 

Die Zusammensetzung erfolgt paritätisch. Die Mitgliederzahl beträgt insgesamt 18.

 

Die Mitglieder müssen dem Stadtrat bzw. dem Kreistag angehören. Der Oberbürgermeister und der Landrat sind Mitglieder kraft Amtes. Die weiteren 16 Mitglieder werden von Stadtrat bzw. Kreistag gewählt.

 

Der Kreistag wählt hiermit 8 Mitglieder des Regionalausschusses. Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

 

Entscheidungen des Regionalausschusses gehen als Beschlussempfehlung zur Beratung und Beschlussfassung an den Stadtrat bzw. Kreistag, da diese abschließend entscheidungsbefugt sind.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt 8 Mitglieder und Stellvertreter für den Regionalausschuss.