Sachverhalt:
Der Kreistag hat in
seiner Sitzung vom 13.06.2005 der Bildung eines gemeinsamen Regionalausschusses
von Stadt und Landkreis Kaiserslautern zugestimmt.
Die Zusammensetzung
erfolgt paritätisch. Die Mitgliederzahl beträgt insgesamt 18.
Die Mitglieder
müssen dem Stadtrat bzw. dem Kreistag angehören. Der Oberbürgermeister und der
Landrat sind Mitglieder kraft Amtes. Die weiteren 16 Mitglieder werden von
Stadtrat bzw. Kreistag gewählt.
Der Kreistag wählt
hiermit 8 Mitglieder des Regionalausschusses. Für jedes Mitglied ist ein
stellvertretendes Mitglied zu wählen.
Entscheidungen des
Regionalausschusses gehen als Beschlussempfehlung zur Beratung und
Beschlussfassung an den Stadtrat bzw. Kreistag, da diese abschließend
entscheidungsbefugt sind.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
8 Mitglieder und Stellvertreter für den Regionalausschuss.