Betreff
Wahl der Vertreter für den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts ZAK
Vorlage
1344/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 6 der Anstaltssatzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) besteht der Verwaltungsrat aus 14 stimmberechtigten Mitgliedern, nämlich dem Oberbürgermeister der Stadt Kaiserslautern sowie sechs vom Stadtrat der Stadt Kaiserslautern gewählten Personen und dem Landrat des Landkreises sowie sechs vom Kreistag des Landkreises Kaiserslautern gewählte Personen (§ 14 b Abs. 3 und § 8 Abs. 1 Satz 2 KomZG i. V. m. § 88 Abs. 1 Gemeindeordnung). Soweit die Aufgaben der Anstalt in den Zuständigkeitsbereich eines Beigeordneten fallen, tritt dieser an die Stelle des Landrats.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 45 GemO sinngemäß.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es sind widerruflich 6 Personen ohne Stellvertreter zu wählen.