Betreff
Wahl der Vertreter/innen für die Hauptversammlung des Landkreistages
Vorlage
1345/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 9 Abs. 2
der Satzung des Landkreistages entsendet jeder Landkreis neben dem Landrat 3
Vertreter/innen sowie zusätzlich je angefangene 100.000 Kreiseinwohner eine/n
weitere/n Vertreter/in.
Nach § 9 Abs. 2 der
Satzung des Landkreistages sind die Vertreter/innen des Landkreises nach den
Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.
Insgesamt sind
somit fünf Mitglieder zu wählen. Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
5 Mitglieder und Stellvertreter.