Betreff
Wahl der Vertreter/innen für die Hauptversammlung des Landkreistages
Vorlage
1345/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages entsendet jeder Landkreis neben dem Landrat 3 Vertreter/innen sowie zusätzlich je angefangene 100.000 Kreiseinwohner eine/n weitere/n Vertreter/in.

 

Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages sind die Vertreter/innen des Landkreises nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen.

Insgesamt sind somit fünf Mitglieder zu wählen. Es sind Stellvertreter/innen zu wählen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag wählt 5 Mitglieder und Stellvertreter.