Sachverhalt:
Gemäß § 5 der
Verbandsordnung des Schulzweckverbandes Integrierte Gesamtschule
Enkenbach-Alsenborn besteht die Verbandsversammlung aus 2 Mitgliedern.
Jedes Mitglied hat
5 Sitze.
Gemäß § 8 KomZG i.
V. m. § 88 Gemeindeordnung (GemO) vertritt der Landrat bzw. die/der
Beigeordnete, dessen Geschäftsbereich der Verbandszweck zugeordnet ist, den
Landkreis. Nach der derzeitigen Geschäftsverteilung ist diese Aufgabe dem
Geschäftsbereich der 1. Kreisbeigeordneten, Frau Heß-Schmidt, zugeordnet. Somit
vertritt diese kraft Amtes den Landkreis in der Verbandsversammlung.
Demnach sind vom
Kreistag 4 Vertreter ohne Stellvertreter zu wählen.
Für das
Wahlverfahren gilt § 39 LKO.
Beschlussvorschlag:
Vom Kreistag sind 4
Vertreter zu wählen.