Betreff
Wahl der Mitglieder in die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes der Integrierten Gesamtschule (IGS) Landstuhl
Vorlage
1347/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 der Verbandsordnung des Schulzweckverbandes Integrierte Gesamtschule Landstuhl besteht die Verbandsversammlung aus 2 Mitgliedern.

 

Jedes Mitglied hat 5 Sitze.

 

Gemäß § 8 KomZG i. V. m. § 88 Gemeindeordnung (GemO) vertritt der Landrat bzw. die/der Beigeordnete, dessen Geschäftsbereich der Verbandszweck zugeordnet ist, den Landkreis. Nach der derzeitigen Geschäftsverteilung ist diese Aufgabe dem Geschäftsbereich der 1. Kreisbeigeordneten, Frau Heß-Schmidt, zugeordnet. Somit vertritt diese kraft Amtes den Landkreis in der Verbandsversammlung.

 

Demnach sind vom Kreistag 4 Vertreter ohne Stellvertreter zu wählen.

 

Für das Wahlverfahren gilt § 39 LKO.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Vom Kreistag sind 4 Vertreter zu wählen.