Betreff
Wahl der Vertreter in den Psychiatriebeirat der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern
Vorlage
1349/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Aufgrund der
Vereinbarung zwischen dem Landkreis Kaiserslautern und der Stadt Kaiserslautern
zur Zusammenarbeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen
(PsychKG) vom 17.11.1995 sind aus der Mitte des Kreistages 4 Mitglieder zu wählen.
Für das
Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.
Beschlussvorschlag:
Es sind Vertreter
aus der Mitte des Kreistages zu wählen.