Betreff
Wahl der Vertreter für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH (WFK)
Vorlage
1350/2019
Aktenzeichen
1.1/gh/11141
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 57
Landkreisordnung i. V. m. § 88 Gemeindeordnung und § 13 der Satzung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern mbH sind
vom Kreistag des Landkreises Kaiserslautern für die Dauer der Wahlperiode 4 Mitglieder des Kreistages für den Aufsichtsrat zu
bestimmen.
Es sind persönliche
Stellvertreter/innen aus der Mitte des Kreistages zu wählen.
Für das
Wahlverfahren gilt § 39 LKO sinngemäß.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wählt
4 Mitglieder und Stellvertreter für den Aufsichtsrat.